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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

anonyme Befragung in der Firma

S
struwesand
Aug 2017 bearbeitet

Wir haben in der Firma in verschiedenen Bereichen eine negative Stimmungslage, wir möchten gern eine anonyme Befragung der Mitarbeiter durchführen. Müssen wir hier vorab unsere Betriebsleitung informieren.

1.11504

Community-Antworten (4)

H
Hoppel

04.08.2014 um 13:39 Uhr

@ struwesand

"Müssen wir hier vorab unsere Betriebsleitung informieren." > Nein

Aber eine solche Befragung sollte auch im Interesse des AG liegen. Als BR würde ich dem AG eine MA-Umfrage durch ein externes Institut nahelegen.

Auch würde ich eine solche Umfrage immer im gesamten Betrieb machen. Wie wollt Ihr sonst erkennen können, was in anderen Abteilungen vielleicht besser läuft?

N
Nubbel

04.08.2014 um 14:57 Uhr

und hoppel? muss man den arbeitgeber fragen oder nicht?

H
Hoppel

04.08.2014 um 15:24 Uhr

Und Nubbel? Lesebrille vergessen oder abgesetzt?

Wenn der AG vorab nicht informiert werden muss, muss er wohl auch nicht gefragt werden ...

M
Multibär

04.08.2014 um 21:36 Uhr

@struwesand, da ihr als BR auch immer vom AG Infos möchtet bestimmt auch gerne mal mehr als die BetrVG hergibt. Rate ich dazu das im Montagsgespräch an zu sprechen. Es schadet JA nicht dem AG mal freiwillig etwas zu sagen, was der BR "vor" hat. Als BR möchte ich ja im umgekehrtenfall auch Informiert werden wenn der AG "Ano" Umfragen erstallt und er es nicht als MBR/Info sieht... WQas macht ihr eigendlich mit dem Ergebniss ? Wenn ihr die Leute fragt dann haben die ja sicherlich auch die hofffnung das sich was ändert ??!!

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