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Anspruch auf Zwischenzeugnis bei AL-Wechsel?

B
brifi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

es gab zum 1.7. einen Abteilungsleiterwechsel. Nun haben einige Mitarbeiter um ein Zwischenzeugnis gebeten.

Von unserer Personalabteilung wurde dies abgelehnt, da wir ja durch unsere Jahresendgespräche über eine Bescheinigung verfügen würden.

Es würden nur Zwischenzeugnisse ausstellen werden, wenn jemand vor hat zu kündigen.

Wie sieht es rechtlich aus? Hat ein MA Anspruch auf ein Zwischenzeugnis bei Abteilungsleiterwechsel und in welchem Umfang sollte das Zwischenzeugnis erstellt sein?

Danke für eure Hilfe!

3.16606

Community-Antworten (6)

B
BlackyBR

04.08.2014 um 13:19 Uhr

Meines Erachtens sagt das folgende Urteil ganz klar aus, dass der AG ein Zwischenzeugnis ausstellen muss: http://www.jobtipps24.de/urteile/arbeitszeugnisse/bag-urteil-anspruch-zwischenzeugnis-bei-vorgesetztenwechsel.html

S
Stoni

04.08.2014 um 17:28 Uhr

Ich kenne es so, Anspruch auf ein qualifiziertes Zwischenzeugnis besteht bei sog. Vorgesetztenwechsel und bei Veränderungsabsicht des AN. Anspruch auf ein einfaches Zwischenzeugnis ( Beurteilung) hat der AN jährlich.

H
Hoppel

04.08.2014 um 18:22 Uhr

Ach Stoni ...

Es gibt (außer auf Grundlage TV/BV) überhaupt keinen Anspruch auf eine jährliche Beurteilung.

Außerdem ist ein "einfaches Zwischenzeugnis" ganz sicher nicht mit einer Beurteilung gleichzusetzen.

Ein "einfaches" Zeugnis beinhaltet lediglich die Personalien sowie die Dauer und Art der Tätigkeit. Hierbei handelt sich im Prinzip nur um eine Tätigkeitsbescheinigung.

@ brifi

Greift ein TV? Dann einmal nachlesen, ob dort etwas geregelt ist.

Grundsätzlich ist der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis bei Vorgesetztenwechsel anerkannt. Aber es gibt auch die gegenteilige Meinung, dass nicht jeder Vorgesetztenwechsel einen Anspruch auslöst.

Aber wenn schon, macht natürlich nur ein qualifiziertes Zwischenzeugnis einen Sinn. Aufbau und Inhalt ist bis auf die Überschrift "Zwischenzeugnis" identisch mit dem eines Arbeitszeugnisses bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

P
paula

04.08.2014 um 19:21 Uhr

ist der Abteilungsleiter denn die direkte Führungskraft dieser Mitarbeiter?

B
brifi

05.08.2014 um 11:43 Uhr

Erstmal Danke für eure Unterstützung.

Wie gesagt eine jährliche Beurteilung haben wir durch die Jahresendgespräche, wo ein Formular ausgefüllt wird und Häkchen gesetzt werden, wie der Mitarbeiter so steht.

Meines Erachtens macht ein qualifiziertes Zwischenzeugnis bei einer eventuellen Bewerbung mehr Sinn als dieses Jahresenggesprächsprotokoll.

@Hoppel: nein, einen TV haben wir nicht.

@ Paula: nein, der AL sitzt \"über\" dem TL. die direkte Führungskraft der MA ist der jeweilige TL. Hier hat sich nichts geändert. Lediglich der AL hat gewechselt.

H
Hoppel

05.08.2014 um 14:08 Uhr

@ brifi

Wenn sich beim direkten Vorgesetzten nichts geändert hat, sieht es mau aus, was den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis betrifft.

Aber wer erklärt der Personalabteilung schon freiwillig, dass man das Unternehmen verlassen möchte und deshalb ein qualifiziertes Zwischenzeugnis haben möchte ... ?

Ein Jahresendgesprächsprotokoll kann man als Beilage zu einer Bewerbung knicken und davon wäre m.E. auch abzuraten. Immerhin handelt es sich dabei um ein betriebsinternes Formular, das nicht für Dritte bestimmt ist. So wird auch auf einschlägigen Seiten grundsätzlich davon ABGERATEN, solche Unterlagen beizufügen.

Aber im Bewerbungsanschreiben kann man diese Beurteilung doch dafür nutzen, konkrete Beispiele bzgl. seiner Tätigkeit nennen zu können.

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