Erstellt am 04.08.2014 um 11:19 Uhr von BlackyBR
Meines Erachtens sagt das folgende Urteil ganz klar aus, dass der AG ein Zwischenzeugnis ausstellen muss:
http://www.jobtipps24.de/urteile/arbeitszeugnisse/bag-urteil-anspruch-zwischenzeugnis-bei-vorgesetztenwechsel.html
Erstellt am 04.08.2014 um 15:28 Uhr von Stoni
Ich kenne es so, Anspruch auf ein qualifiziertes Zwischenzeugnis besteht bei sog. Vorgesetztenwechsel und bei Veränderungsabsicht des AN. Anspruch auf ein einfaches Zwischenzeugnis ( Beurteilung) hat der AN jährlich.
Erstellt am 04.08.2014 um 16:22 Uhr von Hoppel
Ach Stoni ...
Es gibt (außer auf Grundlage TV/BV) überhaupt keinen Anspruch auf eine jährliche Beurteilung.
Außerdem ist ein "einfaches Zwischenzeugnis" ganz sicher nicht mit einer Beurteilung gleichzusetzen.
Ein "einfaches" Zeugnis beinhaltet lediglich die Personalien sowie die Dauer und Art der Tätigkeit. Hierbei handelt sich im Prinzip nur um eine Tätigkeitsbescheinigung.
@ brifi
Greift ein TV? Dann einmal nachlesen, ob dort etwas geregelt ist.
Grundsätzlich ist der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis bei Vorgesetztenwechsel anerkannt. Aber es gibt auch die gegenteilige Meinung, dass nicht jeder Vorgesetztenwechsel einen Anspruch auslöst.
Aber wenn schon, macht natürlich nur ein qualifiziertes Zwischenzeugnis einen Sinn. Aufbau und Inhalt ist bis auf die Überschrift "Zwischenzeugnis" identisch mit dem eines Arbeitszeugnisses bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Erstellt am 04.08.2014 um 17:21 Uhr von paula
ist der Abteilungsleiter denn die direkte Führungskraft dieser Mitarbeiter?
Erstellt am 05.08.2014 um 09:43 Uhr von brifi
Erstmal Danke für eure Unterstützung.
Wie gesagt eine jährliche Beurteilung haben wir durch die Jahresendgespräche, wo ein Formular ausgefüllt wird und Häkchen gesetzt werden, wie der Mitarbeiter so steht.
Meines Erachtens macht ein qualifiziertes Zwischenzeugnis bei einer eventuellen Bewerbung mehr Sinn als dieses Jahresenggesprächsprotokoll.
@Hoppel: nein, einen TV haben wir nicht.
@ Paula: nein, der AL sitzt "über" dem TL. die direkte Führungskraft der MA ist der jeweilige TL. Hier hat sich nichts geändert. Lediglich der AL hat gewechselt.
Erstellt am 05.08.2014 um 12:08 Uhr von Hoppel
@ brifi
Wenn sich beim direkten Vorgesetzten nichts geändert hat, sieht es mau aus, was den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis betrifft.
Aber wer erklärt der Personalabteilung schon freiwillig, dass man das Unternehmen verlassen möchte und deshalb ein qualifiziertes Zwischenzeugnis haben möchte ... ?
Ein Jahresendgesprächsprotokoll kann man als Beilage zu einer Bewerbung knicken und davon wäre m.E. auch abzuraten. Immerhin handelt es sich dabei um ein betriebsinternes Formular, das nicht für Dritte bestimmt ist. So wird auch auf einschlägigen Seiten grundsätzlich davon ABGERATEN, solche Unterlagen beizufügen.
Aber im Bewerbungsanschreiben kann man diese Beurteilung doch dafür nutzen, konkrete Beispiele bzgl. seiner Tätigkeit nennen zu können.