Formfehler
Was gilt Beschluss oder Anschreiben ?
Hallo haben ein Problem: Br hat einen Beschluss gefasst : geht um § 40 und den Beschluss, sowie ein Anschreiben an den Ag mit Mitteilung über Beschluss geschickt
Im Anschreiben hat der Schriftführer leider einen Schreibfehler und den einen Fehler gemacht und anstatt den § 40 den § 49 aufgeführt ( eine Taste zu weit links) im Beschluss steht aber der richtige §. Ist das nun ein Formfehler ??? Was gilt Anschreiben oder Beschluss ?
Vlg
Community-Antworten (1)
02.08.2014 um 16:58 Uhr
@ cerbius
Was hindert Euch daran, das Anschreiben zu korrigieren und dem AG nochmals mit einem Verweis auf den Tippfehler zuzustellen?
Abgesehen davon handelt es doch um einen offensichtlichen Tippfehler, da das Erlöschen der Mitgliedschaft im GBR wohl kaum etwas mit dem § 40 BetrVG zu tun hat.
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