Erstellt am 31.07.2014 um 23:15 Uhr von metallica
Die Betriebsänderung in Form des Zusammenschlusses erfordert einen neuen Interessenausgleich bzw. Sozialplan. Der alte SP könnte dort mit Einfliessen.
Der ursprüngliche SP hat den Charakter einer BV und sollte in die neue Firma mit allen anderen BV übergehen und somit im Rahmen seiner Bedingungen weitergelten. U.U. konkurriert er dort mit anderen Kollektivregelungen, was zu allerlei Verwicklungen führt. Ich würde kompetenten juristischen Rat empfehlen, der sich alles Akten mal genau anschaut. Es geht ja auch um allerhand.
Erstellt am 01.08.2014 um 00:12 Uhr von Pjöööng
Ein Sozialplan bezieht sich in der Regel auf eine bestimmte Maßnahme. Ob es überhapt möglich ist, einen Sozialplan abzuschließen dem keine bestimmte Maßnahme zu Grunde liegt ist zumindest umstritten.
Vn daher sollte sich Euer Sozailplan auf eine bestimmte Maßnahme beziehen.Im Fall eines Betriebsüberganges gehen Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen individualrechtlich über, es sei denn, die Rechte und Pflichten würden bereits durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung beim Erwerber geregelt.
Es wärealso zuprüfen, ob es beidem Erweber einen Sozialplan gibt und ob dieser geeignet ist den Übergang des vorhandene Sozialplanes zu verhindern.