Erstellt am 31.07.2014 um 18:58 Uhr von Stoni
JAV sind nicht nur Azubis, sondern alle MA unter 25. § 60 BetrVG.
Frau oder Mann sollte sich wenigstens mit der BR Bibel beschäftigen, dem Betriebsverfassungsgesetz !!!!!!
Erstellt am 31.07.2014 um 20:16 Uhr von Moreno
Wie alle MA unter 25 ? Die Größe der Jav richtet sich meiner Meinung nach doch nach allen unter 18 jährigen und den bis zu 25 jährigen die zur beruflichen Ausbildung im Betrieb sind. Die anderen bis 25 jährigen haben doch nur das passive Wahlrecht und zählen nicht zur JaV. Größe hinzu oder?
Erstellt am 31.07.2014 um 20:21 Uhr von Stoni
§ 60 ff. BetrVG . Einfach mal in das Gesetz schauen.
Erstellt am 31.07.2014 um 20:37 Uhr von Moreno
Ja und was liest Du da? Das ein 23 jähriger Geselle zur Jav Größe mitzählt?
Erstellt am 31.07.2014 um 20:37 Uhr von Hoppel
@ Stoni
"Frau oder Mann sollte sich wenigstens mit der BR Bibel beschäftigen, dem Betriebsverfassungsgesetz !!!!!!"
Und ... warum beherzigst Du das nicht???
Den § 60ff BetrVG scheinst DU bezogen auf die ganz konkrete Fragestellung jedenfalls nicht gelesen und verstanden zu haben ...
Es ist nämlich vollkommener Unsinn, das ALLE MA unter 25 bzgl. der Größe der zu wählenden JAV Mitglieder zu berücksichtigen sind!
@ nordischjung
Klick Dich mal hier durch: http://jav.info/warum-waehlen-betrvg
Erstellt am 31.07.2014 um 20:44 Uhr von Moreno
Ach Mensch Hoppel jetzt wollt ich Stoni grad ein wenig ärgern ;-)
Erstellt am 31.07.2014 um 20:53 Uhr von Stoni
@hoppel,@moreno, ihr könnt mich nicht ärgern. Mann muss nicht immer Recht haben. Auch dadurch lernt Mann. Ich beuge mich Eurer Weisheit, Scherz beiseite, ich hatte den Unterschied von aktivem und passiven Wahlrecht im 60er nicht erwähnt. Danke
Erstellt am 31.07.2014 um 20:54 Uhr von Hoppel
@ Moreno
Sorry, aber ich hab Deine Antworten nicht mitbekommen, da ich beim Schreiben unterbrochen wurde.
Aber geteilte Freud ist doch das Doppelte wert. :-)