Erstellt am 31.07.2014 um 16:44 Uhr von Nubbel
verstehe ich das richtig? ihr wollt mitbestimmen was im restaurant gekocht wird?
Erstellt am 31.07.2014 um 22:01 Uhr von metallica
Klassisches Betriebsratsthema: Auch die Salzmenge kann eine "grundlegend neue Arbeitsmethode" sein. Empfehlung: Rach, der Restaurantanwalt.
Erstellt am 01.08.2014 um 07:17 Uhr von Xantippe
Hallo Nubbel und metallica und alle anderen Forumteilnehmer,
bisher war es ein Restaurant in dem ganz klassisch von der Speisekarte bestellt wurde und in der Küche zubereitet wurde. Im neuen Restaurantkonzept soll vor den Augen der Gäste das Essen zubereitet werden. Außerdem müsste der Stellenplan geändert werden, da 6 zusätzliche Mitarbeiter benötigt werden.
Aus diesen Gründen würden wir eine Mitbestimmung für uns sehen. Liegen wir damit falsch?
Danke für Eure Info´s.
Erstellt am 01.08.2014 um 09:40 Uhr von Hoppel
Bin ganz neu, Schulung erst in 2 Wochen. Habe trotzdem ein Problem und hoffe ihr könnt mir helfen. Bei uns wird momentan ein komplett neues Konzept für unsere Gastronomie erarbeitet. Nach meinem Kenntnisstand müssten wir doch beteiligt werden- oder etwa nicht?
[...]
wir haben bisher in einem Restaurant unseres Hauses alle Speisen direkt im Gastraum vor den Augen unserer Gäste zubereitet nachdem sich die Gäste am Buffett die Waren selbst zusammengestellt haben. [...]
Antwort 2 Erstellt am 01.11.2012 um 15:41 Uhr von Xantippe
Hilfreichste Antwort 203147: "Da die Schulung ja in zwei Wochen ist, kannst Du da den Referenten sicherlich einige gezielte Fragen stellen.[...]
Wie sich die Geschichte doch wiederholt ...
Der Referent von damals wird Dir doch bestimmt auf die Sprünge geholfen haben; was meinte er denn?
Erstellt am 01.08.2014 um 09:49 Uhr von Xantippe
Hallo Hoppel,
danke das Du mir noch mal auf die Sprünge geholfen hast. Bei uns ist in den letzten 12 Monaten so vieles passiert, da war der Beitrag aus 2012 vollkommen untergegangen.
Danke
Erstellt am 01.08.2014 um 10:06 Uhr von Nubbel
Erstellt am 01.08.2014 um 10:08 Uhr von Nubbel
und wie habt ihr das nun mit den sonntagen geregelt?
Erstellt am 01.08.2014 um 10:56 Uhr von Xantippe
Hallo Nubbel, das Restaurant wurde damals von einem Tag auf den anderen einfach geschlossen und wir blieben außen vor als BR. Inzwischen haben wir wieder mal neue Geschäftsführer und sind nicht bereit uns wieder vor vollendete Tatsachen stellen zu lassen.
Leider ist eine Klärung im Gespräch immer sehr schwierig da unser neuer GF nach umfangreichen Diskussionen alles schriftlich haben will. Da bei uns niemand komplett freigestellt ist, ist es nicht immer einfach BR und dienstliche Aufgaben unter einen Hut zu bekommen. Ich weiß- nach Gesetz geht BR Arbeit vor, aber ich glaube die Praktiker unter uns wissen das das nicht immer einfach ist.
Zu Deiner Frage wegen der Sonntage, wir haben inzwischen eine BV in der geregelt ist das in jedem Monat 1 freies Wochenende zu gewähren ist und ansonsten alle an Urlaub angrenzenden Wochenenden frei sind.
Des weiteren haben wir gerade in der letzten Woche, nach monatelangem Kampf einschließlich Streik, einen Haustarifvertrag abgeschlossen. Momentan befinden wir uns mit unserem Geschäftsführer in einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung da er uns notwendige Schulungen nicht bewilligt. Er ist der Meinung Seminare für "Schriftführer", "Wirtschaftliche Grundkenntnisse", "Einstellung, Versetzung und Kündigung", "Betriebsvereinbarung", "Personalausschuss", "Dienstplangestaltung und Bereitschaftsdienst", sowie "Datenschutz" seien in unserem Betrieb doch "Überhaupt nicht notwendig.
Wie man sieht, kämpfen wir auf verschiedensten Positionen und wie gesagt, dienstliche Probleme gibt es ja auch immer wieder. Es sagt sich auch immer leicht, dafür ist der AG verantwortlich - aber ich glaube wir wissen alle die benötigten Bewerber liegen nicht unbedingt vor jedem Betriebstor rum.
In diesem Sinne...ich hoffe auch in Zukunft auf diesem Wege schnell und unkompliziert Hilfe zu bekommen.
Erstellt am 01.08.2014 um 12:26 Uhr von metallica
Nachdem ihr die Gerüchte gehört habt, ist es Zeit den Ag aufzufordern mit euch die Sache zu bereden- iSv informieren. Darauf aufbauend überlegt ihr, wo ihr wirklich Mitbestimmungsrechte habt (z.B. Einstellungen, Versetzung) und darauf konzentriert ihr euch. Nur weil irgendeine Entscheidung irgendwann mal eine Versetzung zur Folge haben könnte, seid ihr nicht in der Mitbestimmung.
Natürlich kann man im Zuge der Information auch jederzeit sein Bedenken äußern, aber die grundlegende Geschäftsentscheidung trifft der GF, auch ohne euch.
On ein Anwalt da weiterhilft, k.A. nötig wäre mEn nicht. Aber wenn die Sache so festgefahren ist, seid ihr sowieso nicht zu beneiden.
Erstellt am 01.08.2014 um 13:12 Uhr von Xantippe
Hallo liebe Antwortenden,
ich danke Euch. Dann können wir in diesem Punkt ja gern einen Gang zurückschalten.
Danke und ein schönes Wochenende.