Richtiges Verhalten des noch bestehenden Betriebsrates?
Hallo liebe Leute!
Ich arbeite im Gastgewerbe in einen großen Unternehmen. Vereinzelte Resturants sind in ganz Deutschland verteilt. Unser Restaurant zählt ca. 90 Mitarbeiter.
Unser jetztiger Betriebsrat sollte seine Zustimmung oder nicht Zustimmung geben, wenn sie damit einverstanden sind von der Firma eine Löhnerhöhung von insgesammt 4 % oder das Angebot von der NGG anzunehmen, die zusätzliche AZA fordern. Der Betriebsrat hat sich gegen die Lohnerhöhung ausgesprochen und nicht für die Löhnerhöhung. Viele waren darüber entsetzt, das über ihren Köpfen hinweg entscheiden wurde. Es wurden nicht einmal Listen gemacht, wer dafür und wer dagegen ist. Leider sind wir das einzige Restaurant in Deutschland, wo der BR dagegen gestimmt hat, soweit es von der Verwaltung weitergegeben wurde.
Nun meine Frage, Ist es gerechtfertigt, dass der Betriebsrat so entschieden hat? Wie kann man im Fall der Fälle dagegen vorgehen?
Mit freundlichen Grüßen Nadina
Community-Antworten (2)
19.04.2006 um 17:06 Uhr
Warum regelt das der einzelne AN nicht mit dem AG alleine?
20.04.2006 um 11:39 Uhr
Na den BR vors Arbeitsgericht ziehen! Aber sofort!!!!! Der BR hat ja wohl nicht mehr alle! Hält sich an Recht und Gesetz. Pah - wo kommen wir denn dahin, wenn jeder das Gesetz einhält!
Wo wir schon mal dabei sind:
Das Arbeitsgericht ist für einen solchen Fall wohl eher nicht zuständig! Hier ist Lynchjustitz das geeignete Mittel. (Juhuu Mittelalter!) Denn wenn der BR sich schon an Recht und Gesetz hält, dann dürfen wir das nicht auch noch tun! Also her mit die Steine und erschlagt die .....
Liebe Nadina!
Wenn Ihr, die Ihr die Entscheidung des BR's für falsch haltet, mit eurem BR sprechen würdet, wenn Ihr Euch, zusammen mit Eurem BR, in der NGG organisieren würdet, wenn Ihr Euch geistig nicht nur duch die BILD und ähnlich gelagerte Medien (Ich meine hier nicht den intelektuellen sondern den finanziellen Background!!) ernähren würdet, dann würden Euch wichtige Dinge nicht entgehen.
Ich kenne Euren Fall nicht. Aber dennoch: Nehmen wir mal an, dass die 4% Lohnerhöhung auf ein BruttoStundenLohn von 6,75 € führen. Dann ist die Differenz auf die, von einer immer breiteren Basis der Beschäftigten (der organisierten!!!!), geforderte Summe von 7,50 € MINDESTLOHN sicher eher mit einem Minuszeichen versehen. Ausserdem macht sich der BR strafbar nach BetrVG wenn er durch eine BV den TV verschlechtert. Dahingegen geht verbessern immer. Immer dann wenn die Belegschaft stark genug ist und sich nicht gegenseitig anpi....!
Ausserdem kann ja jeder der "nichtorganisierten" AN und auch jeder, dem die 4% nicht weit genug gehen, auf "Augenhöhe" mit dem AG über weiterreichende Leistungen des AG verhandeln. Im Sinne der FDP und CDU und auch immer mehr der SPD, werdet Ihr ja bessere Ergebnisse erziehlen als die NGG. (Dann könnt Ihr ja auch den BR abwählen. Weil der ja eh bloss stört...)
Wenn Du weitere Fragen hast, dann frag. Erst Deinen BR dann die NGG-Vertreter und dann uns. Wir helfen auch gern weiter! Sind aber nicht alle in der NGG organisiert und stehen deshalb nicht unmittelbar in Eurer Materie. Von daher ist die "persönliche Betroffenheit" nur mittelbar.
Benno
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