Informationsrechte zur Planung von betrieblichen Erweiterungen
Hallo, wir sind ein neuner BR mit Wirtschaftsausschuß. Unser AG hat beim Landesförderinstitut Fördermittel in Höhe von 500.000 Euro beantragt. Hierzu mußte er logischwerweise ein KOnzept vorlegen. Wie wir erfahren haben hat sich unser AG verpflichtet ca 50 neue Arbeitsplätze zu schaffen. Hierzu ist es unserer Meinung nach notwendig zusätzliche Produktionslinien aufzustellen. Wir forderten den AG auf uns sein Konzept vorzulegen damit wir mit diesen Informationen arbeiten können. Der Ag teilte uns mit das Konzept ist streng geheim und aus diesem Grund bekommen wir als BR bzw WA erst die Informationen wenn die Fördermittel genehmigt sind. Wir sind der Meinung das wir dann vor vollendete Tatsachen gestellt werden als BR und diese dann wohl auch nicht mehr benötigen, da die Tatsachen dann bereits fest stehen. Meiner Meinung nach haben wir nach §80, 90, 92 Informationsrechte. Wie können wir vorgehen um unsere Informationsrechte durchzusetzen. Hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht. Wir sind für jeden konstruktiven Beitrag dankbar.
Community-Antworten (2)
04.02.2012 um 17:33 Uhr
Den WA nicht zu unterrichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (121 BetrVG). Auch kommt § 23 BetrVG in Betracht.
Fordert den AG noch einmal auf, Euch zu informieren und macht deutlich, dass Euch die Informationen so wichtig sind, dass Ihr auch Rechtsmittel einlegen werdet. Hierzu sollte der BR einen Fachanwalt hinzu ziehen.
04.02.2012 um 19:33 Uhr
Schau einfach mal auf folgender Seite. http://blog.nci-net.de/2009/09/07/der-betriebsrat-hat-ein-umfassendes-informationsrecht-%E2%80%93-er-muss-es-nur-nutzen/
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