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Lohnerhöhung aufgrund Schriftlichem Test

S
SebastianM
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

Wir sind ein neuer Betriebsrat in Niedersachsen und heute ist unser Chef auf die Idee gekommen am ende des Jahres einen schriftlichen Test für jeden Mitarbeiter durchführen zu lassen und von dem Ergebnis einzelne Gehaltserhöhung durch zu führen. Kann mir da wer weiter helfen wie da die gesetzliche Grundlage ist?

Schonmal danke im voraus

1.03604

Community-Antworten (4)

M
metallica

31.07.2014 um 00:45 Uhr

Ich würde davon ausgehen, dass diese Klassenarbeit unter die Mitbestimmung aus 94 II BetrVG (Stichwort Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze) fällt. Das bedeutet das der Inhalt eurer Zustimmung bedarf und ich würde das sicherlich bis zur Einigungsstelle ausfechten und das dem Chef auch so im Vorfeld mitteilen. Da die Aufstellung einer solchen, komplexen BV sicherlich 1-2 Jahre dauert, sollte man über zusätzliche Schulungen nachdenken. Ich persönlich wäre dir allerdings sehr verbunden, wenn man den Test mal lesen könnte.

S
seesee

31.07.2014 um 01:22 Uhr

Klarer ausgedrückt: Das sollte der BR blockieren.

Z
Zardoz

31.07.2014 um 10:36 Uhr

BetrVG § 87 Abs 1 Ziff 10.

H
Hoppel

31.07.2014 um 13:33 Uhr

@ SebastianM

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass ein AG seine MA einem Wissentest unterwirft. Aber das Ergebnis eines solchen Tests sollte nicht ausschlaggebend für Gehaltserhöhungen sein. Sich hier nur auf den § 87 BetrVG zu stürzen, wäre viel zu kurz gedacht! M.E. greift hier vorrangig der § 94 BetrVG.

Solche Test können/sollten vielmehr dazu dienen, Schwachstellen aufzudecken, um ggf. Schulungsbedarf zu eruieren > z.B. § 98 BetrVG

An Eurer Stelle würde ich die Verknüpfung zur Gehaltserhöhung strikt untersagen und mich erstmal mit dem Test an sich beschäftigen.

Welche Zeit wird zur Verfügung gestellt? Wer sieht welche Ergebnisse? Kann der Test unterbrochen, wiederholt werden? Wie soll der Test durchgeführt werden; schriftlich/E-Learning? Wie viele Versuche hat ein AN? Welche begleitenden Unterlagen werden zur Verfügung gestellt? Haben einzelne AN z.B. Sprachbarrieren?

Grundsätzlich sollte ein AG lediglich die Info "Test bestanden" erhalten, aber keinesfalls nähere Informationen -Anzahl Versuche, Punktzahl, etc.-.

Fragt Euren AG einmal, welche weiteren Erkenntnisse er sich von solch einem Test verspricht!

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