Erstellt am 31.07.2014 um 07:08 Uhr von arkalus
hm
und was genau ist nun die Frage?
Ich mutmasse mal:
Der Freigestellte ist krank oder im Urlaub. Dann vertritt den BRV der stellvertretende BRV.
Dieser meldet sich dann für die BR-Arbeit ganz normal ab und übernimmt die Aufgaben des BRV.
Ist die BR Arbeit erledigt, meldet er sich zurück und führt seine Arbeit als "Arbeitnehmer" fort.
Er ist aber nicht, wie der BRV, freigestellt.
Erstellt am 31.07.2014 um 11:08 Uhr von Hoppel
... da im weiteren Thread aufgrund der Begrenzung auf 7 Antworten nichts mehr möglich ist ...
@ prinzessin oder Biersenf???
Eine Ersatzfreistellung i.S.d. § 38 BetrVG kann NICHT per GO geregelt werden.
Entweder habt Ihr bei Eurer Wahl der(s) freizustellenden BRM auch das Thema "Ersatzfreistellung" geregelt oder nicht. Auch ist nicht zwingend der BRV/stellv. BRV freizustellen!
Aber zu Deiner Frage ... das BAG (7 ABR 18/96, 09.07.97) sieht´s so:
Ersatzfreistellung bei vorübergehender Verhinderung eines freigestellten
Betriebsratsmitglieds
»Eine urlaubs-, krankheits- oder schulungsbedingte Verhinderung eines nach § 38 Abs. 1 BetrVG freigestellten Betriebsratsmitglieds berechtigt den Betriebsrat nur bei konkreter Darlegung der Erforderlichkeit nach § 37 Abs. 2 BetrVG zu einer entsprechenden Ersatzfreistellung.>
> Bei der Freistellungsregelung des § 38 Abs. 1 BetrVG ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, daß in Betrieben ab einer bestimmten Größenordnung regelmäßig Betriebsratsarbeit im Umfang der Arbeitszeit eines oder mehrerer vollzeitbeschäftigter Betriebsratsmitglieder anfällt.
Die dazu notwendige Pauschalierung berücksichtigt notwendigerweise die für den Gesetzgeber absehbaren urlaubs-, krankheits- und schulungsbedingten Abwesenheitszeiten der freigestellten Betriebsratsmitglieder.
Der Betriebsrat kann aufgrund dieser gesetzgeberischen Wertung nicht erwarten, daß für die Erledigung von Betriebsratsaufgaben an jedem Arbeitstag die der Mindeststaffel des § 38 Abs. 1 BetrVG entsprechende Anzahl freigestellter Betriebsratsmitglieder für die Durchführung gesetzlicher Aufgabenstellungen des Betriebsrats zur Verfügung steht.
Vielmehr ist er bei zeitweiliger Abwesenheit freigestellter Betriebsratsmitglieder gehalten, die
von ihnen zu erledigenden Betriebsratsaufgaben von den übrigen Mitgliedern des Betriebsrats wahrnehmen zu lassen, soweit das nach Art und Umfang der Aufgabe im Einzelfall erforderlich ist. Gerade in Fällen einer längeren Verhinderung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds liegt es nahe, daß die übrigen Betriebsratsmitglieder in verstärktem Umfang für die Durchführung von Betriebsratsaufgaben herangezogen werden.
Erst wenn die geschuldeten Aufgaben auch dann nicht erfüllt werden können, kommt eine weitere Freistellung wegen des nunmehr konkret bestehenden Bedarfs in Betracht.<
"nein...jetzt mach ich`s mal ganz einfach: wir haben festgelegt WER WEN WANN vertritt und
wie man im Vetretungsfall vorzugehen hat.
Wir haben die genaue Vorgehensweise (z.Bsp. wie stelle ich jemanden frei) aufgeschrieben um unseren Neulingen im Falle eines Falles ihr Vorgehen zu erleichtern.Ist doch prima wenn man einfach nur nachlesen muß was zu tun ist.
Antwort 7 Erstellt am 31.07.2014 um 10:13 Uhr von prinzessin 240793
Tolle Regelung ... vor allen Dingen gefällt mir "z.Bsp. wie stelle ich jemanden frei"!
Im Rahmen des § 37 Abs.2 BetrVG wird man NICHT freigestellt!!! Schon mal was davon gehört, dass sich jedes BRM eigenverantwortlich für erforderliche BR-Tätigkeiten freistellen kann??? Es müssen lediglich die entsprechenden Ab- und Rückmeldepflichten beachtet werden.
Erstellt am 31.07.2014 um 11:26 Uhr von prinzessin
@ Hoppel
ja, is auch ne gute Regelung wenn jeder weiß wie er sich freizustellen hat...und die passenden Formulare gibt`s gratis dazu, nicht zu vergessen die Ab-und Rückmeldepflichtformulare für Kollegen ohne PC-Zugang...wie Du siehst,alles im grünen Bereich. Ich muß hier noch lernen alles bis in kleinste Detail zu beschreiben und keine Basics vorauszusetzen...sorry, ich werde mich bessern oder mich auch mal raushalten!
Erstellt am 31.07.2014 um 11:45 Uhr von Hoppel
@ prinzessin
Sorry, aber mir wird´s grad nur noch schlecht wenn ich so etwas lese ...
"und die passenden Formulare gibt`s gratis dazu, nicht zu vergessen die Ab-und Rückmeldepflichtformulare für Kollegen ohne PC-Zugang"
Wie kann ein BR nur auf eine solch kranke Idee kommen, Pflichtformulare einzuführen? Mit "Basics" hat das überhaupt NICHTS zu tun! Vielmehr beschleicht mich das ganz dumme Gefühl, dass Du entweder noch nie eine Grundlagenschulung zum BetrVG besucht hast oder das Gehörte gründlich verdrängt hast!
Erstellt am 31.07.2014 um 12:15 Uhr von prinzessin
ach Hoppel,ich verstehe ja Deine Kritik aber es wäre schön gewesen wenn Du mal nachgefragt hättest bezügl. Zynismus,WIE es dazu gekommen ist oder mit welchen alten Strukturen wir zu kämpfen haben,oder was sich unser alter BR dabei gedacht hat usw.usw. ich hätte mich gerne etwas konstruktiver über gewisse Problematiken auseinandergesetzt um von dem ein oder anderen alten Hasen noch was zu lernen, oder ein Umdenken in die Wege zu leiten, aber auch Du solltest wissen dass dies nicht immer so einfach ist.Wie dem auch sei bedanke ich mich trotzdem für dein Feedback.
Ich denke dies ist der falsche Ort um sich weiter darüber auszutauschen!
MFG,Kollegin Prinzessin
Erstellt am 01.08.2014 um 13:44 Uhr von pillepalleTR
cooles Plädoyer @prinzessin *gggg*
...und schon wird das eben noch geschwungene Schwert zur Befreiung versklavter Arbeitnehmer und Bekämpfung ahnungsloser Betriebsrats(mit)streiter butterweich und stumpf.
Erstellt am 08.08.2014 um 10:33 Uhr von prinzessin