Arbeistkontrolle wenn man sich per e-mail an und abmelden muss - gerechtfertigt?
Hallo, ich nutze dieses Forum zum ersten mal und habe mal eine Frage.
Bei uns wurde vor kurzem angeordnet, dass die Kolleginnen in der Telefonkette sich per e-mail untereinander an und abmelden müssen (Toilettengang, Dienstgang in Abteilung xy, Pause, Zigarettengang etc....) dies führte in dieser kurzen Zeit bereits dazu, dass manche Kollegen untereinander darüber "lästern" und sagen: "Du warst heute aber oft oder lange auf toilette etc...."
Anzumerken ist das dies früher problemlos geklappt hat indem einer sein telefon entsprechend auf einen anderen Kollegen umgestellt hat und nur diesen einen gesagt hat wann er wieder zu erreichen ist etc.
Meine Frage nun ist dies überhaupt gerechtfertigt das man sich per e-mail an und abmelden muss, ich bin der meinung das dies dann viel schneller als kontrolle wie oft etc. jemand seinen arbeitsplatz warum verlässt etc. genutzt werden kann und vorallem bei uns im Haus viel mehr in ärger untereinander ausartet...
Hoffe es kann jemand weiterhelfen. Gruss
Community-Antworten (1)
30.10.2007 um 17:10 Uhr
Das sind klassische Verhaltenskontrollen von Arbeitnehmern. Habt ihr einen Betriebsrat? Hier hat der BR handfeste Mitbestimmungsrechte gem. §87 Abs. 1 Ziff. 1 BetrVG. Habt ihr keinen BR ? Dann solltet ihr mal darüber nachdenken, einen zu wählen, der eure Interessen dann im Sinne der geltenden Gesetze vertreten kann.
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