Arbeitnehmerüberwachung - Darf Chef in MA-Konten sehen?
Ich hab mal eine Frage:
Wir arbeiten im Call Center einer Bank. Es ist jetzt anhand von Äußerungen des Geschäftsführers der Verdacht gekommen, daß er sich die Mitarbeiterkonten genau ansieht.
Ist das erlaubt?
Er hat wohl was von §39 GWG gesagt, aber da steht nur was von Verdacht auf Geldwäsche dring.
Das berechtigt doch nicht, alle MA-Konten genau anzusehen. Was geht den Chef an, wo ich einkaufe?
Danke für Antwort.
Gruß Diana
Community-Antworten (3)
21.07.2005 um 20:49 Uhr
Hallo Diana Hat euer GF vieleicht ein zweites Standbein als Staatsanwalt nein Scherz beiseite habt ihr nur den verdacht oder habt ihr beweise dafür? Konsultiert auf jedenfall einen Anwalt!
21.07.2005 um 23:36 Uhr
Wir haben schon irgendwie Beweise, da er Andeutungen macht, die darauf schließen.
24.07.2005 um 01:00 Uhr
Guten Abend, Diana! Habe ich das richtig verstanden, daß Ihr Arbeitgeber Mitarbeiter des Call-Centers verdächtigt, sich an Geldwäsche zu beteiligen? Das ist doch wohl ein Witz! Wenn es doch wahr sein sollte, darf der Arbeitgeber - es handelt sich um eine strafbare Handlung wie Betrug, Unterschlagung usw. - natürlich nur die Konten der Mitarbeiter/innen überprüfen, gegen die ein realer Tatverdacht besteht. Haben Sie einen BR? Wenn ja, sollte der schnellstens beim Arbeitgeber nachfragen, was der da tut. Wenn nein, sollten Sie sofort einen BR gründen.
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