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Betriebsarzt/Schweigepflicht!?!?

B
BRCHEFIN
Jan 2018 bearbeitet

Als Betriebsrat wurde ich auf den Fragebogen unseres Betriebsarztes angesprochen. Neben den Fragen zu Drogenkonsum etc. die von einigen als zweifelhaft angesehen werden steht am Schluss der Satz: "Ich erkläre mich der vorgesehen Untersuchung einverstanden und entbinde den untersuchenden Arzt von seiner Schweigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber.(Nichtzutreffendes bitte streichen)"

Ist das rechtens? Die Mitarbeit sind sich nicht wirklich sicher, was dem Arbeitgeber erzählt wird und halten die ganze Betriebsärztliche Untersuchung für zweifelhaft.

Vielen Dank für eine Antwort

2.09407

Community-Antworten (7)

A
Arkalus

30.07.2014 um 14:57 Uhr

Es gibt einige Untersuchungen die wegen der Arbeitssicherheit gemacht werden müssen.

Letztlich darf/sollte dem Arbeitgeber aber nur mitgeteilt werden, ob im Rahmen dieser Untersuchung der Mitarbeiter eingesetzt werden darf, oder mit welchen Einschränkungen oder ebend nicht ein zu setzen.

Gründe dürfen nicht mitgeteilt werden.

Ich als Arbeitnehmer würde von daher die Schweigepflicht generell NICHT komplett aufheben (so ist es aus diesem Dokument zu lesen).

Der BR sollte hier mal prüfen, für welche Arbeitnehmer welche Untersuchungen sinnvoll sind und dieses dann mit dem Arbeitgeber besprechen. Dies gehört mit zu den Aufgaben des BR's (Arbeitsschutz, einhaltung von Gesetzen).

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsmedizinische_Vorsorgeuntersuchungen

G
Galaxy

30.07.2014 um 15:33 Uhr

@BRCHEFIN Zitat von Dir: "Ich erkläre mich der vorgesehen Untersuchung einverstanden und entbinde den untersuchenden Arzt von seiner Schweigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber.(Nichtzutreffendes bitte streichen)" Als Arbeitnehmer würde ich die letzten 3 Wörter, die in Klammer gesetzt sind, WÖRTLICH nehmen und den Satzteil "entbinde den untersuchenden Arzt von seiner Schweigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber." konsequent durchstreichen. Das löst erstmal sofort das Problem, desweiteren würde ich als BR einen Gesprächstermin mit dem Betriebsarzt vereinbaren und die Problematik besprechen um zu einer generellen Lösung zu kommen.

Gruß Galaxy

N
Nubbel

30.07.2014 um 15:41 Uhr

es gibt die neue arbmedvv . erschreckend, wie gerne br bereit sind diese auszuhebeln

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a453-arbeitsmedizinischen-vorsorge.pdf?__blob=publicationFile

1.2 bitte genau lesen!

S
Stoni

30.07.2014 um 19:08 Uhr

@nubbel, recht hast Du. Also, ohne BV darf der Arzt nur die Info "geeignet""nicht geeignet" weitergeben. Selbst das nur mit Einverständniss des AN. Und an diesem Punkt ist der BR wieder im Boot. Kein AN ist verpflichtet, mit strengstens begrenzten Ausnahmen, Auskunft über ein ärztliches Gutachten zu geben.

N
Nubbel

30.07.2014 um 23:51 Uhr

ne stoni, nicht mal das. er darf sagen: kollege xy war zum termin da. die unterlagen händigt er dem kollegen aus und der entscheidet, ob er sie dem arbeitgeber gibt. und jeden br, der das in einer bv anders regelt, würde ich verklagen

S
Stoni

31.07.2014 um 22:43 Uhr

@nubbel, hast ja nicht ganz unrecht. Was macht der AG wenn für eine bestimmte Tätigkeit eine Eignung erforderlich ist? ZB arbeiten unter Sauerstoffreduktion. Der AN sagt es nicht, der Arzt darf es nicht sagen. Konsequenz ? AN verliet seinen Job weil die Eignung nicht nachgewiesen ist. Also muss ne BV her die das im Sinne der AN regelt.

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