Erstellt am 30.07.2014 um 08:38 Uhr von martinez
Hi,
Grundlagenseminar 1 Teil:
Gesetze stehen über einer BV, außer die BV regelt es besser wie im Gesetz verankert ist.
Sprich mit dem AG lieber ab, er soll Anhörungen erst in den Wochen der Sitzungen an euch geben, wenn er dies nicht macht (und ihr nicht wöchentlich Sitzungen haltet) müsst ihr jedes mal eine außerordentliche Sitzung nur deswegen einberufen.
Denke nicht das dies im Sinne des AG ist, zusätzliche Sitzungen herbeizuführen.
Noch ein Weg wäre, diese Arbeit an einen Ausschuss mit weniger Mitgliedern zu verteilen, dann lässt sich dies recht einfach und zügig erledigen..
Ausschuss berichtet dann ans Gremium in jeder Sitzung!
Gruß
Erstellt am 30.07.2014 um 15:50 Uhr von AlterMann
Hallo martinez, da stimme ich Dir nicht zu.
Eine Fristverlängerung im o.g. Fall ist kein Gesetzesverstoß, der Ag verzichtet dabei ja nur auf sein RECHT, seine Einstellungen innerhalb einer Woche durch den BR zu bekommen.
Erstellt am 30.07.2014 um 17:12 Uhr von Stoni
Hinweis, verzicht auf die 7 tages frist unbedingt schriftlich vom ag bestätigen lassen. Ansonsten ... Phantasie ... Wer hindert mich nach 6 tagen eine anfrage zur einstellung zu stellen .......
Erstellt am 30.07.2014 um 17:15 Uhr von Stoni
Ach so, wenn Ihr die Frist ohne Anfrage, fehlende Unterlagen, oder, oder, oder, verstreichen lasst ... seid Ihr raus aus der Nummer.
Erstellt am 31.07.2014 um 07:45 Uhr von berwie
Danke für die Antworten.
Kann ich die Fristverlängerung jetzt mit dem AG schriftlich vereinbaren oder nicht?
Erstellt am 31.07.2014 um 09:03 Uhr von pillepalleTR
Ja, eine Fristverlängerung ist möglich. Sie sollte schriftlich und von beiden Seiten unterschrieben bestätigt werden.
Erstellt am 31.07.2014 um 11:15 Uhr von Hoppel
@ berwie
"Kann ich die Fristverlängerung jetzt mit dem AG schriftlich vereinbaren oder nicht?"
Wenn Du keinen einköpfigen BR stellst, kannst DU überhaupt nichts vereinbaren; nur mal so angemerkt!
Grundsätzlich kann man als BR natürlich eine Fristverlängerung mit dem AG vereinbaren, aber ich frage mich, wozu das gut sein soll! Hält sich ein BR-Gremium an die gesetzlichen Vorgaben, hat es den unschlagbaren Vorteil, dass JEDES BRM ausführliche Erläuterungen in einer der verfügbaren Kommentierungen nachlesen kann.
Mich würde es interessieren, was sich Euer BR von dieser abweichenden Regelung verspricht.
Erstellt am 31.07.2014 um 11:32 Uhr von moreno
Na wahrscheinlich wollen sie ihre Sitzung 14tägig abhalten und dann benötigt man natürlich auch 2 Wochen Zeit für die personellen Angelegenheiten.
Eine Regelungsabrede auch Betriebsabsprache genannt sollte hier genügen diese muss nicht einmal schriftlich festgehalten werden (wäre aber vielleicht besser ;-)
Erstellt am 31.07.2014 um 19:42 Uhr von Stoni
Gelebtes BRLeben ... Wir sind über jede Personalanfrage froh ... Ohne Diskussionen mit dem AG kannst Du in die Abteilungen, Mitarbeitergespräche ohne das der Kollege sich rechtfertigen muss ... Kurz, der ideale Grund für Freistellungen und Arbeit mit den Kollegen. Natürlich immer das Ziel im Auge.
Ihr werdet doch vom AG geradezu aufgefordert die Terminierung Eurer Sitzungen enger zu gestalten.
Erstellt am 01.08.2014 um 13:37 Uhr von pillepalleTR
"Mich würde es interessieren, was sich Euer BR von dieser abweichenden Regelung verspricht."
Vermutlich mehr Zeit für die fachliche Arbeit, anstatt zu einer außerordentlichen Sitzung gehen zu müssen.
In dem einen oder anderen Fall habe ich als BR-V auch eine Fristverlängerung mit der Personalleitung vereinbart.
Bsp: Meldung über eine Neueinstellung wird dem BR-V acht Tage vor der geplanten ordentlichen BR-Sitzung übergeben. Um eine außerodentliche innerhalb der Frist zu vermeiden, wurde eine Fristverlängerung um 1-2 Tage beidseitig schriftlich vereinbart.
Allerdings: nicht generell (so wie bei euch geplant) sondern situationsabhängig.
Es kam auch schon vor, dass unsere Personalchefin die Meldung um einen Tag "zurückhielt" (vordatierte und erst dann übergab), wenn ich mitgeteilt habe, dass wir einen Tag nach der Wochenfrist sowieso eine ordentliche Sitzung hätten.
Im "Gegenzug" reagieren wir mitunter auch recht flott, wenn uns HR mitteilt, dass man dem Bewerber möglichst bald zusagen will/muss, um ihn nicht an die Konkurrenz zu verlieren.
Nochmal: es geht hier doch darum, dass der AG(!) auf ein Recht verzichtet.
Ich sehe hier keine Beschneidung der Rechte des BR bzw. der AN.