Erstellt am 28.07.2014 um 23:35 Uhr von Pjöööng
Niederschriften bedürfen nicht der Genehmigung...
Erstellt am 29.07.2014 um 09:17 Uhr von pillepalleTR
Das Protokoll spiegelt die Wahrnehmung des Protokollanten wieder und wird daher, wie Pjööng schreibt, nicht genehmigt.
Wenn jemand Änderungs-/Ergänzungswünsche zum Protokoll hat, kann er diese schriftlich festhalten. Dieses Dokument wird dann zusammen mit dem Protokoll ausfbewahrt.
Erstellt am 29.07.2014 um 09:50 Uhr von Pjöööng
Falls man unbedingt auf eine förmliche "Genehmigung" der Niederschrift Wert legt (was nicht unzulässig ist), dann sollte man nicht fragen, wer dür die Genehmigung der Niederschrift ist, sondern ob es Einwände gegen die Niederschrift gibt. Dann ist auch obiges Problem auf einen Schlag gelöst.