Wiedereingliederung
Hallo zusammen. Eine Kollegin von mir macht eine Wiedereingliederung nach 7 monatiger Erkrankung.4 Wochen 2 Stunden , 4 Wochen 4 Stunden und 4 Wochen 6 Stunden. Ihre reguläre Arbeitzeit ist : MO; MI u. DO von 9:30 Uhr bis 18.00 im Wechsel mit MO, MI 9.30 Uhr bis 18.00 Uhr & SA 9.30 Uhr bis 16.00 Uhr Mein überaus netter Chef hat sie jetzt ab Mitte August (6STD) FÜR 9.30 Uhr bis 18.30 Uhr und 2 x mit einer 5 Tage Woche eingeteilt. Da die Kollegin auch bis zu einem gewissen Punkt flexibel arbeitet hat sie nichts gesagt. Ist diese Einteilung rechtens?
Community-Antworten (2)
29.07.2014 um 10:47 Uhr
Bei einer BEM ist der AN weiterhin krank geschrieben und die Krankenkasse zahlt weiter Krankengeld . Die Stunden die gearbeitet werden dürfen werden mit AN , Arzt und Krankenkasse abgestimmt . Da kann kein AG bestimmen das man mehr als die 6 Stunden machen muss oder plötzlich 5 Tage die Woche statt vorher 3 . Wenn der AN merkt das er die 6 Stunden körperlich noch nicht durch steht , kann er auch die BEM abbrechen und seinen Arzt aufsuchen ... Der AG sollte doch froh sein das der AN überhaupt kommt , schlieslich kostet er ihn in dem Moment nichts .
29.07.2014 um 11:31 Uhr
Der Vorgesetzte war sich über die Details vielleicht selbst nicht bewusst. Da solltet Ihr als BR vermittelnd eingreifen und für einen Ausgleich zu viel geleisteter Arbeit sorgen.
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