Erstellt am 26.07.2014 um 22:32 Uhr von Biedermeier
Wie das im öffentlichen Verzeichnisdienst ist, wird dir hier keiner sagen können.
Erstellt am 27.07.2014 um 08:58 Uhr von gironimo
>hat dieser nun keine Möglichkeiten mehr weiter zu kommen, während seiner BR Zeit<
Zur Vermeidung von Nachteilen ist auch die Entwicklung des AN zu berücksichtigen, die er gemacht hätte, wenn er nicht BR gewesen wäre (siehe auch § 78 Satz 2BetrVG und § 37 Abs. 4 BetrVG)
Erstellt am 27.07.2014 um 09:42 Uhr von Hoppel
@ Kussmaul
Wohin will den der Kollege? Im TVÖD ist doch ganz klar geregelt, unter welchen Voraussetzungen in die nächste Entgeltgruppe umgruppiert wird. Will er in Entgruppe 6? Dann hilft im Regelfall nur eine andere, höherwertigere Tätigkeit.
Die Stufenaufstiege sind hingegen zeitabhängig und werden automatisch durchlaufen, wobei die Entgeltstufe 6 im Regelfall die Endstufe ist.
@ Biedermeier
Der öffentliche Verzeichnisdienst ist in diesem Zusammenhang doch sowas von belanglos ...
Dabei handelt es sich lediglich um ein öffentliches Adressbuch für alle De-Mail-Teilnehmer ...
Erstellt am 27.07.2014 um 10:04 Uhr von Biedermeier
Warum schreibt Kussmaul dann ÖVD, wenn es nicht gemeint ist?
Erstellt am 27.07.2014 um 10:10 Uhr von Hoppel
@ Biedermeier
Die Frage hab ich mir allerdings auch gestellt ... vielleicht ist mit ÖVD ja auch der Österreichische Verein der Diensthundeführer gemeint ... :-)
Erstellt am 27.07.2014 um 10:22 Uhr von Biedermeier
Auch nett:)
Was nicht mehr so nett ist, ist das Stufenaufstiege im TVöD zwar zeitabhängig sind, aber nicht mehr automatisch durchlaufen werden:(
Erstellt am 27.07.2014 um 20:40 Uhr von Moreno
Was wäre denn wenn der Kollege weiterhin im Verwaltungsdienst tätig wäre ?sicherlich würde er dann auch keine höhere Lohngruppe erreichen ! Also steht ihm dies auch nicht als freigestellter Betriebsrat zu.