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Eingruppierung

K
Kussmaul
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein BR mit 2 Freigestellten, nun ist einer der Freigestellten ÖVD EG5 Stufe 6, hat dieser nun keine Möglichkeiten mehr weiter zu kommen, während seiner BR Zeit. Er ist in der Verwaltung bzw. war.

90207

Community-Antworten (7)

B
Biedermeier

27.07.2014 um 00:32 Uhr

Wie das im öffentlichen Verzeichnisdienst ist, wird dir hier keiner sagen können.

G
gironimo

27.07.2014 um 10:58 Uhr

hat dieser nun keine Möglichkeiten mehr weiter zu kommen, während seiner BR Zeit<

Zur Vermeidung von Nachteilen ist auch die Entwicklung des AN zu berücksichtigen, die er gemacht hätte, wenn er nicht BR gewesen wäre (siehe auch § 78 Satz 2BetrVG und § 37 Abs. 4 BetrVG)

H
Hoppel

27.07.2014 um 11:42 Uhr

@ Kussmaul

Wohin will den der Kollege? Im TVÖD ist doch ganz klar geregelt, unter welchen Voraussetzungen in die nächste Entgeltgruppe umgruppiert wird. Will er in Entgruppe 6? Dann hilft im Regelfall nur eine andere, höherwertigere Tätigkeit. Die Stufenaufstiege sind hingegen zeitabhängig und werden automatisch durchlaufen, wobei die Entgeltstufe 6 im Regelfall die Endstufe ist.

@ Biedermeier

Der öffentliche Verzeichnisdienst ist in diesem Zusammenhang doch sowas von belanglos ... Dabei handelt es sich lediglich um ein öffentliches Adressbuch für alle De-Mail-Teilnehmer ...

B
Biedermeier

27.07.2014 um 12:04 Uhr

Warum schreibt Kussmaul dann ÖVD, wenn es nicht gemeint ist?

H
Hoppel

27.07.2014 um 12:10 Uhr

@ Biedermeier

Die Frage hab ich mir allerdings auch gestellt ... vielleicht ist mit ÖVD ja auch der Österreichische Verein der Diensthundeführer gemeint ... :-)

B
Biedermeier

27.07.2014 um 12:22 Uhr

Auch nett:) Was nicht mehr so nett ist, ist das Stufenaufstiege im TVöD zwar zeitabhängig sind, aber nicht mehr automatisch durchlaufen werden:(

M
Moreno

27.07.2014 um 22:40 Uhr

Was wäre denn wenn der Kollege weiterhin im Verwaltungsdienst tätig wäre ?sicherlich würde er dann auch keine höhere Lohngruppe erreichen ! Also steht ihm dies auch nicht als freigestellter Betriebsrat zu.

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