Krankenstand - Einstellung Entgelt
MA die krank sind, haben 3 Tage Zeit die entsprechende Krankmeldung zu senden. Jetzt ist es aber so, wenn zB. der Krankenstand verlängert wird und keine Meldung an die Firma erfolgt, bekommt er ein Schreiben von der Firma, dies nachzuholen, sonst "machen wir von dem Recht Gebrauch, das Entgelt einzustellen. Ich habe das noch nie gehört. Darf das die Firma, welches Recht ist das? Muss bei solchen Verständigungen der BR verständigt werden??
Community-Antworten (5)
26.07.2014 um 23:11 Uhr
Gemäß §7 Entgeltfortzahlungsgesetz ist der AG dazu berechtigt. Hier ist der AN nämlich verpflichtet nach dem 3. Tag eine vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem AG vorzulegen. Hier hat der AN eine Bringschuld. Ich würde sagen, dass der BR nicht informiert werden muss, da es eine einzelvertragliche Angelegenheit ist.
26.07.2014 um 23:50 Uhr
und eine Verlängerung des Krankenstands muss natürlich durch eine weitere Bescheinigung vom Arzt dem AG gemeldet werden.
27.07.2014 um 10:52 Uhr
Jeder AN sollte in dieser Angelegenheit seine Pflichten kennen. Vielleicht mal ein Thema für den BR zu Mitarbeiterinformation.
Zur Ergänzung: Siehe auch § 5 EntgFG: "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen." (....) "Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. " (....)
27.07.2014 um 11:02 Uhr
Merkblatt Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit:
28.07.2014 um 10:48 Uhr
Klar innerhalb von 3 Tagen, aber wen man länger Krank ist wie die Krankmeldung müsste man Tel. im Geschäft bescheid sagen und erneut zum Arzt. Ist doch gar nicht so Kompliziert. Man kann eine BV darüber machen.
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