In meinem Betrieb ist die JAV, die 2011 gewählt wurde, 2012 geschlossen zurück getreten. Es wurde dann eine Übergangs-JAV gewählt.
Nun habe ich mit dem Betriebsrat gesprochen, weil ich gerne in die JAV möchte, wann die nächsten Wahlen sind. Ich bekam die Antwort "Die sind erst 2016 wieder!"
Ist das legitim? Darf eine JAV 3 Jahre im Amt sein? Darf Sie überhaupt länger im Amt sein, da uns gesagt wurde, dass Sie übergangsweise gewählt wird?