Erstellt am 24.07.2014 um 10:44 Uhr von paula
der AG nutzt hier seine rechtlichen Optionen und das ist erst mal nicht zu beanstanden
Erstellt am 24.07.2014 um 11:26 Uhr von Hoppel
@ Dagoberta
"An der Krankheit einer Mitarbeiterin (Bandscheibenvorfall HWS) hat der AG nach schon 4 Wochen Zweifel. "
Hmmmm ... steht denn irgendwo geschrieben, wie mit welcher Mindestdauer die Arbeitsunfähigkeit bei Bandscheibenvorfall der HWS einher geht? Nö ...
Der Nachweis eines Bandscheibenvorfalls sagt übrigens überhaupt nichts über die tatsächlichen Beschwerden nebst ev. Funktionsausfällen aus!
Als BR könnt Ihr "eingreifen", wenn KollegInnen innerhalb eines Jahres insgesamt mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig waren > § 84 Abs.2 SGB IX
Aber der AG kann bei berechtigten Zweifeln jederzeit vom § 275 Abs.1 Nr. 3b SGV V Gebrauch machen.