Hallo liebe Ratgebenden,
folgender Fall: in unserem Unternehmen soll eine Abteilung geschlossen werden, den MA werden in anderen Konzerngesellschaften Arbeitsplätze zu gleichen Bedingungen angeboten. Falls man die angebotene Stelle nicht antritt, wird man betriebsbedingt gekündigt und hat lt. GF auch keinen Anspruch auf Abfindung.Leider sind von dieser Maßnahme auch 4 BR Mitglieder betroffen. Da der Großteil des alten Unternehmens aber noch bestehen bleibt, habe ich nun die Frage ob man diesen BR Mitgliedern einfach so kündigen kann, wenn sie im verbleibenden Unternehmen einen Arbeitsplatz beanspruchen.Falls die neuen Randbedingungen nun nicht den alten entsprechen (Tarifgehalt, mehr anrechenbares ÜT u.ä.) hat man dann bei einer Kündigung das Recht auf eine Abfindung? Vielen Dank für Eure Antworten