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Komische Kündigung?

S
schubsi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe einen außergewöhnlichen Fall der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Der BR erhält die Info, dass ein leitender Angestellter (auch vom WV so bestätigt) über einen Aufhebungsvertrag das Unternehmen verlässt (verlassen soll). Soweit nicht so spannend. Jetzt erhält der BR einen Anruf des Betroffenen, wo mitgeteilt wird, dass er seit einem Monat nicht mehr leitender Angestellter ist und einen dem entsprechenden Änderungsvertrag hat. Ihm wurde eine Abfindung angeboten, die er nicht akzeptiert. Er ist nun bezahlt freigestellt / krank. Zu allem Überfluss kommt noch die Tatsache, dass er bis 31.7. der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist. Der BR hat nur obige Mitteilung, keine Anhörung oder sonstiges. Muss der BR jetzt in irgend einer Weise tätig werden, oder muss erst eine entsprechende Anhörung abgewartet werden? Vielen Dank für Euere Antwort. Liebe Grüße, Steffen

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Community-Antworten (3)

L
Lexipedia

24.07.2014 um 09:05 Uhr

@schubsi Ob leitend oder leidend ist sehr oft die Frage. Wir sind auch schon mehrmals zu Kündigungen von leitenden Angestellten gehört worden. Es könnte ja sein - so die Begründung - das die Person doch kein leitender Angestellte ist. Wenn der kein leitender mehr gewesen wäre hättet ihr garantiert eine Anhörung bekommen.

Trotzdem, dass soll der leitende Angestellte selbst vor Gericht ausfechten. Hier wird ein Fass aufgemacht und von Außerhalb kann man nicht sagen, ob er es ist oder nicht. Jedoch hat der gekündigte gute Karten bei einem Arbeitsgerichtsprozeß, wenn er doch nicht leitend ist. Die Kündigung wäre ja wegen fehlender BR-Anhörung ungültig und die Abfindung enorm!

Aber laßt euch nicht in einem Krieg zwischen Ihn und dem AG hineinziehen. Da geht ihr unter!

G
gironimo

24.07.2014 um 09:27 Uhr

Der BR hat nur obige Mitteilung, keine Anhörung oder sonstiges.<

Dann tut Ihr gar nichts und bleibt auf "Tauchstation".

Sollte derjenige tatsächlich kein leitender Angestellter sein, seit Ihr als BR ja Interessenvertreter für ihn. Und Ihr helft ihm dann am Besten, wenn er AG den BR nicht oder nicht richtig anhört. Und da müsst Ihr dem AG ja nun erst noch durch viele Fragen auf die Sprünge helfen.

H
Hoppel

24.07.2014 um 14:00 Uhr

@ schubsi

Mir ist vollkommen unklar, wie jetzt der tatsächliche Stand der Dinge ist.

Offensichtlich wurde diesem Kollegen ein verändertes Vertragsangebot gemacht, das von dem ehemaligen ltd. Ang. akzeptiert wurde. Sonst ergibt die Aussage, dass " er seit einem Monat nicht mehr leitender Angestellter ist und einen dem entsprechenden Änderungsvertrag hat." keinen Sinn.

Darüber hinaus scheint der AG diesen Kollegen komplett quitt werden zu wollen > hier scheint dem Kollegen ein Aufhebungsvertrag (der nur einvernehmlich geschlossen werden kann) angeboten worden zu sein. Die angebotene Abfindung scheint aber nicht angemessen ...

Solange dieser Aufhebungsvertrag nicht durch beide Vertragsparteien unterschrieben ist, ist der Kollege auch nicht gekündigt. Ein BR muss bei Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag nicht beteiligt werden! Somit gibt es für Euch aktuell keinen Handlungsbedarf.

Was die Funktion als Datenschutzbeauftragter betrifft, wird der AG schon wissen, warum er einen Aufhebungsvertrag anbietet ...

Zitat § 4f Abs.3 BDSG:" Ist nach Absatz 1 ein Beauftragter für den Datenschutz zu bestellen, so ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, welche die verantwortliche Stelle zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen. Nach der Abberufung als Beauftragter für den Datenschutz ist die Kündigung innerhalb eines Jahres nach der Beendigung der Bestellung unzulässig, es sei denn, dass die verantwortliche Stelle zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt ist."

So einfach wird der AG diesen Kollegen nämlich nicht vor die Tür setzen können ... auch die Abberufung ist nicht mal eben so möglich! Hier könntet/solltet Ihr als BR den Finger in die Wunde legen und beim AG nachfragen, wie denn z.B. dessen neues Datenschutzkonzept aussehen soll ...

Siehe auch: http://rsw.beck.de/cms/?toc=ZD.ARC.201108&docid=322032

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