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Umgruppierung eines Mitarbeiters

A
Auto55
Okt 2022 bearbeitet

Ein Mitarbeiter der bisher im AT-Bereich im Unternehmen tätig war, wechselt auf eigenen Wunsch in einen anderen Bereich und übernimmt Projektarbeit. Er wechselt aus dem AT-Bereich in einen Tarif-Bereich.

Unser Betriebsratsgremium hat dieser Umgruppierung zugestimmt. Nun stellt sich nach schriftlicher Zustimmung an unsere GF heraus, dass die Tarifgruppe dafür zu hoch wäre und der Mitarbeiter auch seinen Dienstwagen behalten soll.

Kurzum - können wir als Betriebsratsgremium diese Zustimmung (5 Tage alt) widerrufen ?

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Community-Antworten (11)

C
celestro

30.09.2022 um 00:11 Uhr

"Nun stellt sich nach schriftlicher Zustimmung an unsere GF heraus, dass die Tarifgruppe dafür zu hoch wäre"

Was heißt das? Wurde eine falsche Information an den BR gegeben?

A
Auto55

30.09.2022 um 09:48 Uhr

Vielen Dank für die Antwort. Ja es wurde eine Tarifgruppe angegeben, die nicht der neuen Tätigkeit entspricht.

NB
nicht brauchen

30.09.2022 um 10:45 Uhr

Oh eine Neiddebatte... Warum geht ihr nicht den Weg und probiert alle die eine gleiche oder ähnliche Tätigkeit ausüben auch in die neue Tarifgruppe einzugruppieren.

A
Auto55

30.09.2022 um 11:37 Uhr

Leider gibt es keine anderen Mitarbeiter, die einen vergleichbaren Job machen. Das ist ein neu geschaffener "Projekt-Job"

R
rtjum

30.09.2022 um 11:51 Uhr

"Das ist ein neu geschaffener "Projekt-Job"" woher wisst ihr dann, dass die Eingruppierung falsch ist?

A
Auto55

30.09.2022 um 11:59 Uhr

Weil die angegebene Tarifgruppe nur in Verbindung mit Personalverantwortung gehen würde

E
enigmathika

30.09.2022 um 12:24 Uhr

"Ja es wurde eine Tarifgruppe angegeben, die nicht der neuen Tätigkeit entspricht."

Also habt Ihr keine falschen Informationen bekommen, sondern habt einfach erst später gemerkt, dass die Eingruppierung falsch ist. Abgesehen davon, dass "ach nee, doch nicht" keinen sehr professionellen Eindruck macht, welchen der in §99 BetrVG aufgelisteten Gründe wollt Ihr denn für die Verweigerung der Zustimmung angeben?

A
Auto55

30.09.2022 um 12:32 Uhr

Hallo Enigmathika - vielen lieben Dank für die Einschätzung. Das trifft es perfekt auf den Punkt - ich denke auch, dass man dies unter "Lehrgeld" ausbuchen muss und als BR beim nächsten mal besser aufpassen sollte/muss.

R
Relfe

30.09.2022 um 13:33 Uhr

wenn ihr jetzt die Zustimmung zurückziehen würdet, ist die Versetzung auch "rückabzuwickeln" und dann das Spiel nochmal von vorne. Glaubt ihr ernsthaft der MA wird nach der erstmaligen Zustimmung eine "runterdotierung" akzeptieren?

Außerdem sehe ich das so: den Fall gut merken, ggf. kann man das bei einer späteren Einstellung oder Versetzung verwenden, schließlich hat der AG den "Maßstab" für die Eingruppierung definiert.

G
GabrielBischoff

30.09.2022 um 17:12 Uhr

Warum wollt ihr denn was zurückdrehen, was zu Ungunsten für den Mitarbeiter ist? Das gilt es doch eher zu erhalten nach Möglichkeit.

C
celestro

01.10.2022 um 02:22 Uhr

"Warum wollt ihr denn was zurückdrehen, was zu Ungunsten für den Mitarbeiter ist? Das gilt es doch eher zu erhalten nach Möglichkeit."

Weil das gegenüber allen anderen MA unfair ist, wenn dieser soviel Kohle bekommt?

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