Hallo,
zu einer GBR-Sitzung wird ein Ersatzmitglied geladen (reguläres GBR-M ist im Urlaub).
Die GBR-Sitzung beginnt um 10.30 Uhr. Anreisezeit für das EM ca. 2 Stunden.
Der Kollege lehnt die Sitzungsteilnahme ab, weil er am Vorabend bis ca. 24.00 Uhr beim Kunden im Fernwartungsmodus (IT-Branche) ist und somit die vom ArbZG vorgeschrieben Ruhezeit nicht einhalten kann.
Welche Möglichkeiten gibt es für den Kollegen, dennoch an der Sitzung teilzunehmen (Stichwort: Ehrenamt)?
Wie verhält sich der GBR-V, falls der Kollege bei seiner Ablehnung bleibt? Ist er damit verhindert und kann ein weiteres EM geladen werden?
Vielen Dank für die Antworten.