Zustimmungen zu Vertragsänderungen innerhalb des BR per e-mail - ist das zulässig?
ist es eigentlich gesetznmäßig, dass unser neuer stellv. BR über E Mail Entscheidungen des BR haben will. Wir sind 7 BRs und es wird nur noch über Outlook geschrieben, worüber abgestimmt werden soll und es wird erwartet, dass jeder per Mail zu, bzw. abstimmt.
Community-Antworten (8)
11.09.2006 um 13:39 Uhr
elamicha, ich fürchte, wenn Beschlüsse auf diesem Weg herbeigeführt wurden, sind diese Entscheidungen keinen Pfifferling wert! Das BetrVG sagt im § 33 klar aus, dass Beschlüsse des BR grundsätzlich nur auf einer ordnungsgemässen Sitzung des BR gefasst werden können! Rd. 20 Fitting
Eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist unzulässig! Rd. 21 Fitting
Die Beschlussfassung setzt eine ordnungsgemässe Ladung der BR Mitglieder vorraus! Rd. 22 Fitting Was sagt denn euer BRV dazu, dass der Stellvertreter solch einen Blödsinn macht? Ich vermute, dass von euch noch keiner eine Schulung über das Betriebsverfassungsgesetz gemacht hat....... Oder ist er verhindert?
11.09.2006 um 13:46 Uhr
genau das habe ich schon tausendmal gesagt, leider sind nur zwei von uns bereit überhaupt Schulungen zu machen, bzw. haben sie gemacht. Der neue BR weigert sich in jeder Form, unserem Chef die Kosten aufzubürden.
Ich hoffe, es hilf nun, wenn ich deine Antwort mitteile.
Vielen Dank Mona- Lisa
11.09.2006 um 13:49 Uhr
elamicha, kannst deinen Kollegen im gleichen Atemzug mitteilen, dass sie sogar VERPFLICHTET sind, Schulungen zu machen!
11.09.2006 um 13:57 Uhr
@Mona-Lisa Sie können Schulungen besuchen. Ich glaube aber, Sie sind nur verpflichtet, sich zu schulen... ;-)
11.09.2006 um 14:00 Uhr
@nahe bei Düsseldorf, ...meinte doch nicht`s anderes!
11.09.2006 um 15:07 Uhr
@Mona-Lisa, er ist und bleibt halt ein KK, obwohl er ja behauptet, ein FF zu sein. ;-))
11.09.2006 um 16:40 Uhr
"ich fürchte, wenn Beschlüsse auf diesem Weg herbeigeführt wurden, sind diese Entscheidungen keinen Pfifferling wert!"
Mona-Lisa, es kommt drauf an... ;-)
Hier ein besonders krasses Beispiel:
BAG, Urteil vom 16.1.2003 - 2 AZR 707/01 - Anhörung des Betriebsrats - Fehler des Betriebsrats bei Beschlussfassung
Leitsatz: Auf das Anhörungsverfahren nach § 102 Abs. 1 BetrVG wirken sich Mängel, die in den Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich des Betriebsrats fallen, grundsätzlich selbst dann nicht aus, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung weiß oder nach den Umständen vermuten kann, daß die Behandlung der Angelegenheit durch den Betriebsrat nicht fehlerfrei erfolgt ist.
11.09.2006 um 16:57 Uhr
ich danke euch für diese Auskünfte.....habe sie meinem stellv. BR vorgelegt und er ist ganz blass geworden, mal schauen, ob es auch hilft
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