Einzelabsprachen im Arbeitsvertrag - kann der BR da mitreden oder mitbestimmen?
Hallo Betriebsräte,
ist es wirklich so, dass man als BR nichts machen kann, wenn die GL mit einem AN Vertragsänderungen vornimmt ? Der AN ist mit den Änderungen einverstanden. Ich bekomme dann die Aussage, dass alles gelaufen ist und wir keine Möglichkeiten mehr haben. Wenn doch, auf welche Rechtsgrundlage kann ich mich beziehen ?
Community-Antworten (2)
08.12.2005 um 10:18 Uhr
Einzelvertragliche Vereinbarungen hebeln grundsätzlich nicht die Mitbestimmung aus. Der AG kann mit dem Arbeitnehmer vereinbaren was er will (er kann dies ohne BR; Stichwort Individualrecht). Er muß aber trotzdem bestehende Betriebsvereinbarungen einhalten (siehe § 77 Abs.4 BetrVG wonach ein Verzicht auf Rechte aus BV der Zustimmung des BR bedarf). Der AG muss auch weiterhin alle Mitbestimmungrechte beachten. So kann er z.B. zwar mit dem AN vereinbaren, das dieser Mehrarbeit zu leisten hat. Ob aber die Mehrarbeit überhaupt durchgeführt wird, unterliegt der Mitbestimmung (Zeitpunkt, Länge, wer macht Mehrarbeit).
08.12.2005 um 19:21 Uhr
Vielen Dank für die Antwort.
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