W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einzelabsprachen im Arbeitsvertrag - kann der BR da mitreden oder mitbestimmen?

P
ProfNase
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Betriebsräte,

ist es wirklich so, dass man als BR nichts machen kann, wenn die GL mit einem AN Vertragsänderungen vornimmt ? Der AN ist mit den Änderungen einverstanden. Ich bekomme dann die Aussage, dass alles gelaufen ist und wir keine Möglichkeiten mehr haben. Wenn doch, auf welche Rechtsgrundlage kann ich mich beziehen ?

3.06602

Community-Antworten (2)

V
viktor

08.12.2005 um 10:18 Uhr

Einzelvertragliche Vereinbarungen hebeln grundsätzlich nicht die Mitbestimmung aus. Der AG kann mit dem Arbeitnehmer vereinbaren was er will (er kann dies ohne BR; Stichwort Individualrecht). Er muß aber trotzdem bestehende Betriebsvereinbarungen einhalten (siehe § 77 Abs.4 BetrVG wonach ein Verzicht auf Rechte aus BV der Zustimmung des BR bedarf). Der AG muss auch weiterhin alle Mitbestimmungrechte beachten. So kann er z.B. zwar mit dem AN vereinbaren, das dieser Mehrarbeit zu leisten hat. Ob aber die Mehrarbeit überhaupt durchgeführt wird, unterliegt der Mitbestimmung (Zeitpunkt, Länge, wer macht Mehrarbeit).

P
ProfNase

08.12.2005 um 19:21 Uhr

Vielen Dank für die Antwort.

Ihre Antwort