Erstellt am 15.06.2007 um 18:26 Uhr von Lotte
Fee,
die Anlehnung an den BAT kann nicht eine Anlehnung an den TVL werden, wenn die Anlehnung im AV vereinbart ist. Der AG müsste Änderungskündigungen aussprechen.
Erstellt am 15.06.2007 um 19:16 Uhr von sphinx
@ Fee,
dieses Ansinnen ist gerade bei den AG sehr in.
Wenn bei euch nur der AV gilt, ist dieser da eindeutig, dennoch müsste jeder einzelne AN im Sinne der Einhaltung seines Vertrages vorgehen, sprich klagen.:-(
Wenn die AN das stattdessen hinnehmen, ist das eben so.
Wenn ihr einen BR habt, sollte dieser dazu umgehend eine Betriebsversammlung machen, zur Aufklärung der AN.
Dannach könnte man gucken, wie viele AN ggf. klagen würden.
Wenn ihr einen BR habt, könnte m.E. dieser mit dem AG die Kosten von x fachen Klagen und den Imageschaden im Vergleich zu den Kosten der üblichen vertragsgemäßen Zahlungen diskutieren und ihn dadurch evt. von seinem Vorhaben abbringen :-)
LG
Erstellt am 16.06.2007 um 19:17 Uhr von Fee
shpinx und Lotte,
es wurden schon zwei Einmalzahlungen vergütet. Die dritte folgt im September.
Diese Annahme der Einmalzahlungen hat aber hoffentlich nichts mit den Sonderzahlungen zu tun, oder??
Erstellt am 17.06.2007 um 22:46 Uhr von Lotte
Fee,
was für Einmalzahlungen?