Arbeitsvertragsänderung - Mitbestimmungsrechte bei Vertragsänderungen auch für gering Verdiener?
bei uns im betrieb hat eine geringfügige arbeitnehmer einen arbeitsvertragsänderung gekriegt mit einen geringere stundenlohn. darf der ag dies einfach so machen ohne mit den an zu informieren. ich wieß das der ag den br mitteilen müß und den br hat mitbestimmungsrechte bei vertragsänderungen aber gilt des auch für gering verdiener. wie ich schon in einen andere brief erwähnnte, bin ich neu als brvorsitzender. was können wir dagegen tün ohne seine arbeitsplatz zu gefährden. der an ist seit 01.08.06 bei uns. er hat seine vereinbarte lohn for den ersten 2 monate gekriegt und jetzt soll er einen niedriger lohn bekommen. bitte helf mir.
Community-Antworten (1)
28.11.2006 um 15:19 Uhr
Hallo Fuzzy,
Seid ihr tarifgebunden? d.h. ist euer AG im AG-Verband organisiert? oder habt ihr einen Haustarif? Liegt das alles nicht vor, so sind Arbeitsverträge nach BGB Einzelverträge und dadurch nur zwischem dem AN und dem AG bindend. Zudem hat darauf der BR keinen Einfluß, da er nach dem BetrVG und der Tarifordnung in Lohnverhandlungen keine Mitsprache hat. Nur die Tarifparteien dürfen darüber verhandeln.
Es tut mir leid, diese Antwort zu geben aber so ist der Stand der Dinge.
Gruss Wolle1
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