Anrufpflicht zum Urlaubsende?
Hallo, ein Kollege befand sich 3 Wochen im Urlaub. In der Zwischenzeit hat sich das Schichtsystem geändert (Br war ordnungsgemäß beteiligt). Der Kollege war dadurch einen Tag später auf Arbeit als er nach dem neuen System gemusst hätte. Jetzt zur Kernfrage: sein Meister besteht darauf, dass er selbst schuld ist, weil er sich hätte vor dem Urlaubsende telefonisch melden müssen. Jetzt soll er die Stunden abgezogen bekommen. Hat der Meister recht? Falls ja wo genau wäre das nachzulesen? Ich sehe da eine Verfehlungder Firma und denke ihm müsste der Tag einfach erlassen werden, aber mir fehlen dazu Argumente. Vielleicht weiß jemand Rat.
Community-Antworten (5)
22.07.2014 um 12:42 Uhr
Seit wann ist solches eine Holschuld des AN´s ? Hat er die Pflicht zum Hellsehen ? Hier hat der AG eindeutig gepennt, wenn es nicht schon vor Urlaubsantritt des AN´s feststand und bekannt gegeben war, dass sich bald etwas ändert.
22.07.2014 um 12:44 Uhr
Kommt es denn häufiger vor das sich das Schichtsystem ändert?
Konnte der betreffende Kollge davon ausgehen das sich das System ändert?
Welche Regelungen hat der BR denn zur Bekanntgabe getroffen, mit welchem Vorlauf? Wie wurden andere Kollegen informiert, die nicht im Betrieb waren?
22.07.2014 um 12:52 Uhr
Kei AN muss sich vor dem Urlaubsende telefonisch melden. Frag mal den Meister woher er diese Weißheit nimmt.
Wenn sich die Schichtsysteme ändern, liegt die Informationspflicht bei dem der ändert, also beim AG. ( Soll der MA jede Woche fragen ob sich was geändert hat...) Der zuständige Meister hat es also verpasst, seinen im Urlaub befindlichen MA zu informieren. Die Schuld liegt also eindeutig bei ihm selbst. Gerade wenn so kurzfristige Änderungen erfolgen, hat der AG/Meister für die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit seiner Abteilungen zu sorgen. Er kann seinen eigene Unfähigkeit nicht einem anderen aufbürgen.
22.07.2014 um 14:54 Uhr
sehe ich im Prinzip auch so.
Außerdem - der Meister ist ja nicht der AG.
Sprecht doch mal mit dem AG. Offenbar haben die Vorgesetzten nicht das nötige Fachwissen, um ihre Führungsaufgaben zu erfüllen. Stichwort: Berufliche Qualifizierung.
22.07.2014 um 17:35 Uhr
Änderungen von Schichtsystemen bedürfen doch der Zustimmung des BR. Was hat denn hier der BR gemacht? Also wir jedenfalls holen uns ein Stimmungsbild von der Belegschaft bei einem Wechsel des Schichtsystems und haben intern auch eine Änderungszeit von 6 Wochen vereinbart.
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