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Entlassungen / Insolvenzverwalter / Namensliste !!!

E
Ernock
Nov 2016 bearbeitet

Hallo!

Bei uns im Betrieb sollen 65 Leute entlassen. Nun möchte der Insolvenzverwalter das wir eine Namensliste, welche nach sozialkritischen Punkten ausgewählt wurde, unterschreiben. Der Hintergrund ist, dass die einzelnen Arbeitnehmer nicht klagen können. Er setzt dies als Vorraussetzung, ansonsten wird der Betrieb zerschlagen. Nun meine Frage: Kann er mich als Betriebsratsvorsitzenden dazu zwingen?

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Community-Antworten (9)

P
Pjöööng

22.07.2014 um 11:14 Uhr

Nein, er kann Dich als BRV natürlich nicht dazu zwingen, da es dafür eines Beschlusses des BR bedürfte.

K
Kölner

22.07.2014 um 13:02 Uhr

Das kann ein InsOVerwalter auch nicht erzwingen und schon gar nicht mit einer solchen Drohung...

Z
zdophers

22.07.2014 um 14:17 Uhr

@Nubbel Das möchte ich hier nicht so stehen lassen, da man das nicht so pauschal sagen kann.

Wenn die Gegenseite unbedingt und auf Teufel komm raus eine Namensliste haben will, hat man dadurch aber auch ein gutes Instrument eigene Forderungen (wie z.B. Beschäftigungssicherung für die verbleibenden Mitarbeiter, höhere Abfindungspakete für die Gehenden usw.) in den Verhandlungen durchzusetzen. Dazu sollte natürlich die Sozialauswahl 1A durchgeführt sein und der unternehmerische Entschluss zur Betriebsänderung nachvollziehbar.

Letztlich kann sowas nur der BR vor Ort entscheiden und ja, bei Betriebsänderungen holt man sich immer jemanden dazu, der Ahnung hat.

P
Pjöööng

22.07.2014 um 16:08 Uhr

Das "Niemals unterschreiben" würde ich auch nicht unterschreiben wollen.

Aber Kollegen verkaufen um für die privilegierten noch zusätzliche Privilegien zu schaffen? Ich weiß nicht...

Und auch das Argument "Wir haben Dich verkauft, damit Du eine bessere Abfindung bekommst!" verfängt nicht wirklich.

G
gironimo

22.07.2014 um 16:25 Uhr

Da müssten die Zugeständnisse schon Gold wert sein, bevor ich eine derartige Liste unterschreibe. Und schon allein die unverhohlene Drohung lässt eher darauf schließen, dass der werte her Insolvenzverwalter einen Vorteil für sich herausschinden will.

Aus meiner Sicht eher NIEMALS.

M
Moreno

22.07.2014 um 21:30 Uhr

Das einzige was ich unterschreiben würde ist der Beschluss sich ganz schnell einen Anwalt zu holen :-)

H
Hoppel

23.07.2014 um 12:56 Uhr

@ Ernock

Diese Seite sollte Euer BR einmal sehr aufmerksam lesen:

http://www.hensche.de/Interessenausgleich_Namensliste_Insolvenz_Altersgruppen_BAG_6AZR790-12.html

Ebenfalls wichtig zu kennen: § 123ff InsO

" Nun meine Frage: Kann er mich als Betriebsratsvorsitzenden dazu zwingen? "

Sorry, aber diese Frage zeigt lediglich auf, dass Du offensichtlich völlig überfordert bist!

Als BRV kannst Du in diesem Fall zu überhaupt NICHTS gezwungen werden, da Du den BR ausschließlich im Rahmen der im BR gefassten Beschlüsse zu vertreten hast.

Auch scheint ihr anwaltlich nicht vertreten zu sein; falls diese Vermutung stimmt, sollte das DRINGENST & SCHNELLSTMÖGLICH nachgeholt werden!

P
paula

23.07.2014 um 15:38 Uhr

ich habe eine Vermutung: es gibt einen Investor der sicher sein will, dass sich niemand später mehr in Unternehmen einklagt. Da ist eine solche Namensliste ein beliebtes Mittel

Ich würde den Insolvenzverwalter offensiv auf die Hintergründe der Drohung ansprechen. Evtl. muss der BR hier ja abwägen was ihm wichtiger ist

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