Erstellt am 22.07.2014 um 09:14 Uhr von Pjöööng
Nein, er kann Dich als BRV natürlich nicht dazu zwingen, da es dafür eines Beschlusses des BR bedürfte.
Erstellt am 22.07.2014 um 11:02 Uhr von Kölner
Das kann ein InsOVerwalter auch nicht erzwingen und schon gar nicht mit einer solchen Drohung...
Erstellt am 22.07.2014 um 11:46 Uhr von Nubbel
das solltet ihr niemals unterschreiben!
http://www.fachanwalt-arbeitsrecht-essen.de/628/vorsicht-bei-betriebsaenderung-sozialplan-interessenausgleich-und-namensliste/
Erstellt am 22.07.2014 um 12:17 Uhr von zdophers
@Nubbel
Das möchte ich hier nicht so stehen lassen, da man das nicht so pauschal sagen kann.
Wenn die Gegenseite unbedingt und auf Teufel komm raus eine Namensliste haben will, hat man dadurch aber auch ein gutes Instrument eigene Forderungen (wie z.B. Beschäftigungssicherung für die verbleibenden Mitarbeiter, höhere Abfindungspakete für die Gehenden usw.) in den Verhandlungen durchzusetzen.
Dazu sollte natürlich die Sozialauswahl 1A durchgeführt sein und der unternehmerische Entschluss zur Betriebsänderung nachvollziehbar.
Letztlich kann sowas nur der BR vor Ort entscheiden und ja, bei Betriebsänderungen holt man sich immer jemanden dazu, der Ahnung hat.
Erstellt am 22.07.2014 um 14:08 Uhr von Pjöööng
Das "Niemals unterschreiben" würde ich auch nicht unterschreiben wollen.
Aber Kollegen verkaufen um für die privilegierten noch zusätzliche Privilegien zu schaffen? Ich weiß nicht...
Und auch das Argument "Wir haben Dich verkauft, damit Du eine bessere Abfindung bekommst!" verfängt nicht wirklich.
Erstellt am 22.07.2014 um 14:25 Uhr von gironimo
Da müssten die Zugeständnisse schon Gold wert sein, bevor ich eine derartige Liste unterschreibe. Und schon allein die unverhohlene Drohung lässt eher darauf schließen, dass der werte her Insolvenzverwalter einen Vorteil für sich herausschinden will.
Aus meiner Sicht eher NIEMALS.
Erstellt am 22.07.2014 um 19:30 Uhr von Moreno
Das einzige was ich unterschreiben würde ist der Beschluss sich ganz schnell einen Anwalt zu holen :-)
Erstellt am 23.07.2014 um 10:56 Uhr von Hoppel
@ Ernock
Diese Seite sollte Euer BR einmal sehr aufmerksam lesen:
http://www.hensche.de/Interessenausgleich_Namensliste_Insolvenz_Altersgruppen_BAG_6AZR790-12.html
Ebenfalls wichtig zu kennen: § 123ff InsO
" Nun meine Frage: Kann er mich als Betriebsratsvorsitzenden dazu zwingen? "
Sorry, aber diese Frage zeigt lediglich auf, dass Du offensichtlich völlig überfordert bist!
Als BRV kannst Du in diesem Fall zu überhaupt NICHTS gezwungen werden, da Du den BR ausschließlich im Rahmen der im BR gefassten Beschlüsse zu vertreten hast.
Auch scheint ihr anwaltlich nicht vertreten zu sein; falls diese Vermutung stimmt, sollte das DRINGENST & SCHNELLSTMÖGLICH nachgeholt werden!
Erstellt am 23.07.2014 um 13:38 Uhr von paula
ich habe eine Vermutung: es gibt einen Investor der sicher sein will, dass sich niemand später mehr in Unternehmen einklagt. Da ist eine solche Namensliste ein beliebtes Mittel
Ich würde den Insolvenzverwalter offensiv auf die Hintergründe der Drohung ansprechen. Evtl. muss der BR hier ja abwägen was ihm wichtiger ist