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Versetzung

H
Hansen
Jun 2022 bearbeitet

Hallo,

ich habe folgenden Fall: Eine Mitarbeiterin arbeitet in einer Abteilung für Damenmode und soll nun für mindestens 6 Monate in eine andere Abteilung versetzt werden, wo Sie auch Damenmode verkauft, aber nur andere Anbieter verkauft.

Der AG hatte den BR nicht informiert, da es für Ihn keine richtige Versetzung ist. Er begründet es auch damit, dass es gesetzlich sein soll, da in allen Verträgen eine Versetzung in andere Vergleichsabteilungen möglich ist. Hier hatte ja der AN damals, bei Vertragsunterschrift, zugestimmt.

Hier nun meine Fragen: 1.) Ist dies eine Versetzung, auch wenn es eine Vergleichbare Abteilung ist? Ich würde Nein sagen, da der Mitarbeiter für mindestens einen Monat die Abteilung verlässt.

2.) Ist das was im Arbeitsvertrag steht überhaupt so in Ordnung? (Versetzung in einer Vergleichsabteilung möglich)

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Gruß Hansen

P.S.: In der Zwischenzeit hat die Kollegin gekündigt, da Sie sehr unglücklich in Ihrer neuen Abteilung war.

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Community-Antworten (10)

P
Pickel

03.05.2021 um 18:25 Uhr

Verkäuferin für Damenmode verkauft weiterhin Damenmode, nur das Label ändert sich. Nach allem was du uns mitteilst ist das noch keine Versetzung.

Und ja, solche Formulierungen sind durchaus üblich und nicht zu beanstanden. Warum auch?

NB
nicht brauchen

03.05.2021 um 18:34 Uhr

Hmm meiner Meinung ist eine Versetzung auch davon abhängig, ob sich der Vorgesetzte oder die Kollegen sich ändern. Wenn ja ist es eine Versetzung. Angenommen ein Arbeiter muss Schrauben anziehen. Er zieht die bei einem VW Käfer an. Jetzt kommt der Chef: Du musst jetzt die Schrauben bei einem Bulli anziehen.... Tätigkeit bleibt dieselbe...

H
Hansen

03.05.2021 um 18:55 Uhr

Hallo,

muss er mich trotzdem über eine Versetzung informieren? Auch wenn die Versetzung in einen anderen Bereich rechtens ist? (Damenabteilung zur Damenabteilung, nur mit anderen Mitarbeitern)

Gruß Hansen

C
celestro

03.05.2021 um 19:04 Uhr

"1.) Ist dies eine Versetzung, auch wenn es eine Vergleichbare Abteilung ist? Ich würde Nein sagen, da der Mitarbeiter für mindestens einen Monat die Abteilung verlässt."

Meintest du hier nicht vielleicht eher: "Ich würde Ja sagen"?

"muss er mich trotzdem über eine Versetzung informieren?"

Ja, siehe §99 BetrVG.

P
Pickel

03.05.2021 um 19:10 Uhr

"Hmm meiner Meinung ist eine Versetzung auch davon abhängig, ob sich der Vorgesetzte oder die Kollegen sich ändern."

Ausdrücklich falsch.

K
kratzbürste

03.05.2021 um 21:56 Uhr

Der § 95 Abs.3 BetrVG geht von einer "wesentlichen" Änderung der Umstände aus, unter der die Arbeit zu leisten ist. Da dürfte es eher keine Versetzung sein. Da müsst ihr mal genauer hinschauen.

Wenn es eine Versetzung wäre, kann der AG den BR nicht damit umgehen, dass der AN im Arbeitsvertrag einer Versetzung allgemein zugestimmt hat.

Man kann die Mitbestimmung nicht per Arbeitsvertrag umgehen.

D
Damei81

08.06.2022 um 08:10 Uhr

Hallo

kann der Betriebsrat den Mitarbeiter vor der Entscheidung anhören und Infos einholen?

Damei81

H
Hansen

09.06.2022 um 10:37 Uhr

Nein, kann er nicht.

C
celestro

09.06.2022 um 11:22 Uhr

"Nein, kann er nicht."

Doch ... natürlich!

F
fantil

09.06.2022 um 11:51 Uhr

Dieser Damei81 scheint ein Troll zu sein, am besten IGNORIEREN!

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