Änderung der Anfangszeiten
Hallo zusammen, bei uns möchte man die täglichen Anfangszeit in einem 3 Schichtbetrieb um eine Std. verschieben. Wie können wir uns dagegen zur Wehr setzten. Fast alle Kolleginnen möchte die alten Anfangszeiten behalten. (Der Arbeitgeber begründet es mit, Vereinhaltlichung von Arbeitsabläufen)
Community-Antworten (3)
21.07.2014 um 12:44 Uhr
Hallo Jonte, als BR habt Ihr ein Mitbestimmungsrecht. Nutzt es. LG Lotte
21.07.2014 um 14:32 Uhr
D.h., der AG braucht die Zustimmung des BR.
21.07.2014 um 16:32 Uhr
eben.....
sehe ich auch so. Ob der AG deswegen die alte BV kündigen wird und den Weg zur E-Stelle geht, sei dahingestellt. Zunächst zählt Euer NEIN genau soviel, wie der Wunsch des AG nach einer Änderung. Verhandlungen sind angezeigt.
Verwandte Themen
Arbeitszeiterfassung/Vorgabe der Anfangszeiten während Wiedereingliederung
ÄlterIch bin in der 3. Woche der Wiedereingliederung bei der Stadtverwaltung x. Letzte Woche bekam ich vom Arbeitgeber die "Anweisung", dass ich an der elektronischen Arbeitszeiterfassung teilzunehmen hätt
schichtwechsel
ÄlterHallo zusammen , wir arbeiten in einem zweischichtsystem mit festen Anfangszeiten der Arbeitgeber Hat jetzt festgestellt das in einer Schicht 6 MA mehr sind als in der anderen und möchte nun drei MA
Schnelle Hilfe nötig - dringend
ÄlterEs wurde ein/einige Fehler in der Wahlausschreibung gemacht. Der Wahlvorstand hat bestehend aus 2 amtierenden BR Mitgliedern und einem ehemaligen aber für den neuen BR zur Wahl stehenden Mitarbeiter
Änderung zum Arbeitsvertrag
ÄlterHallo zusammen, mal wieder eine Frage meinerseits, die ich nicht so wirklich alleine beantworten konnte. Unsere Firma hat zum 1. März 2016 einen neuen Tarifvertrag abgeschlossen. Dieser sieht un
Änderung einer BV
ÄlterHallo, wir haben eine Betriebsvereinbarung über die Grundsätze der betrieblichen Lohngestaltung, angelehnt an den TVÖD. Unsere Leitung vom Pflegedienst wird darin nach EG8 bezahlt, dies ist eine Rege