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Kündigung ehmaliger Betriebsratsmitglieder

S
skipper
Jan 2018 bearbeitet

Kann ein ehmalieges Betriebratsmitglied in dem Jahr der Schonfrist vom Arbeitgeber wegen dauer Krankheit zum frist ende gekündigt werden

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

20.07.2014 um 22:37 Uhr

Wenn der Kündigungsschutz aus dem § 15 KSchG abgelaufen ist, geht alles wie bei jedem AN auch.

Und Dauererkrankung allein reicht ja nicht. Stichworte wie Zukunftsprognose, BEM usw. sind zu beachten.

K
Kölner

20.07.2014 um 22:42 Uhr

Die kündigung aknn erst NACH dem Anlauf der Frist ausgesprochen werden. Also zu einem Zeitpunkt, der noch viel viel mehr in der Zukunft liegt...

H
Hartmut

21.07.2014 um 11:43 Uhr

Hallo Skipper. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist eine personenbedingte Kündigung, und die wiederum ist regelmäßig eine ordentliche Kündigung. Gegen ordentliche Kündigungen sind ehemalige BRM durch den nachwirkenden Kündigungsschutz geschützt. Bis zum Ende dieser Frist darf die Kündigung gar nicht ausgesprochen werden. Erst nach Ablauf kann die Kündigung ausgesprochen werden, und dann beginnt die normale Kündigungfrist je nach Betriebszugehörigkeit zu laufen. (Soviel nur zu den Fristen. Bei Krankheit sind noch ein paar weitere Spielregeln zu beachten, wie gironimo schon schreibt.)

M
martinez

21.07.2014 um 11:52 Uhr

einfach Kündigungsschutzklage einreichen innerhalb der Frist und gut ist!!

BR natürlich widersprechen bei der Anhörung!!

Da gibt dem AG kein Richter recht...

fragt ihn doch lieber ob der AG dieses Sinnlos rausgeworfenes Geld für Anwälte und CO. nicht lieber für was nettes an die AN verwenden möchte :)

L
Lotte

21.07.2014 um 12:50 Uhr

Hallo Skipper, auch wenn diese Kündigung rechtlich eigentlich nicht möglich ist, würde sie wirksam, wenn man keine Klage einlegt. (siehe § 7 KSchG) LG Lotte

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