Erstellt am 06.11.2010 um 10:47 Uhr von ridgeback
solveig,
ausser in einem Gespräch mit dem AG, diesen von den Qualitäten des ehemaligen Azubi zu überzeugen, nichts
Erstellt am 06.11.2010 um 10:51 Uhr von nicoline
solveig,
in Ergänzung zu ridgeback, vielleicht noch mal darauf aufmerksam machen, dass bei einem vorliegenden Sachgrund => wie z.B. Vertretung für Langzeiterkrankung, Sonderurlaub, Elternzeit, eine erneute Befristung möglich ist, manche AG wissen das nicht.