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Versetzung ehmaliger freigestellter Betriebsrat - darf der Kollege seiner Versetzung widersprechen?

F
franz
Jan 2018 bearbeitet

guten morgen zusammen, meine frage lautet :der ehmalige freigestellte betriebsrat hat seiner Versetzung zurück in die Abteilung wiedersprochen obwohl der betriebsrat zugestimmt hat , der kollege ist seit der wahl krank ( 6 monate) wir haben es erst jetzt erfahren ob wohl wir in vor 4 monaten versetzt haben . DARF DER KOLLEGE SEINER VERSETZUNG WIEDERSPRECHEN ? steht das irgendwo geschrieben .

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Community-Antworten (7)

L
Lotte

08.11.2006 um 08:46 Uhr

Franz, von wo nach wo wird er denn versetzt? Von der Freistellung zurück in die Abteilung?

Dann handelt es sich wohl kaum um eine Versetzung, die irgendeine Zustimmung benötigt.

Falls es eine andere Versetzung ist, bietet Ihr als BR ein schwaches Bild, wenn Ihr zustimmt, ohne den Kollegen vorher zur Sache zu befragen.

F
franz

08.11.2006 um 08:56 Uhr

er wird nach der freistellung in eine andere abt versetzt . wie sollen wir mit den kollegen sprechen wenn er sich nicht mal meldet das er weiterhin krank ist . es hatte auch schließlich seinen grund das er nicht mehr freigestellt ist

S
spider

08.11.2006 um 10:06 Uhr

So wie du schreibst habt ihr ja noch nicht einmal versucht mit dem Kollegen Kontakt aufzunehmen. Auserdem versetzt der Betriebsrat niemand. Ihr könnt dem zustimmen oder auch nicht. Warum der Kollege seine Freistellung verloren hat tangiert doch in der Frage der Versetzung überhaupt nicht! Als ein Betriebsrat der alle Mitarbeiter vertritt solltet ihr mit dem Kollegen bevor ihr einer Versetzung zustimmt auf jeden Fall Rücksprache halten.

RI
Ramses II

08.11.2006 um 10:11 Uhr

"Versetzung zurück in die Abteilung"?

Wenn dieser BR nach Ende seiner Freistellung in der selben Abteilung arbeiten soll, wie vor der Freistellung, dann handelt es sich mitnichten um eine Versetzung.

Der BR kann selbstverständlich auch den heutigen Tageshöchsttemperaturen zustimmen und Euer Kollege kann dem anbrechjenden Winter widersprechen.

S
spider

08.11.2006 um 11:14 Uhr

Ramses II, Franz schreibt doch im Beitrag 40253 "er wird nach der freistellung in eine andere abt versetzt ."

RI
Ramses II

08.11.2006 um 11:27 Uhr

Das ist dann tatsächlich eine Verstezung zu der der BR gehört werden muss.

Ob der AN diese Versetzung dann individualrechtlich ablehnen darf hängt von seinem Arbeitsvertrag ab.

H
Heini

08.11.2006 um 12:04 Uhr

Na franz, das sieht mit ehr danach aus, dass die jetzige Mehrheit im BR einen ungeliebeten Kollegen fertigmachen will. Anderes kann ich mir anhand der Fragestellung nicht vorstellen.

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