Erstellt am 20.07.2014 um 01:03 Uhr von metallica
Nein, jedes Gesetz hat die dazu gehörige Wahlordnung.
Erstellt am 20.07.2014 um 09:25 Uhr von gironimo
Die WO des BetrVG gilt im Grundsatz für den BR und JAV. Welche §§ bei der JAV-Wahl aus dem BetrVG einschlägig sind, steht im § 63 BetrVG
Die SBV wird gemäß den Vorschriften des SGB IX gewählt. Es wird in vielen Punkten bezug genommen auf das BetrVG.
Erstellt am 20.07.2014 um 10:02 Uhr von Orion
Das ist so nicht ganz korrekt.
Eine SBV wird zwar auf der Grundlage der Vorschriften des SGB IX gewählt, aber auch hierzu gibt es eine WO.
„SchwbVWO“ Zuletzt geändert durch Artikel 54 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046)