Auszählung der Wahl wenn Vorstand aufgestellt ist
Wenn sich der Wahlvorstand selber zur Wahl aufstellen lässt, ist es dann noch korrekt, wenn er auch selber die Stimmen auszählt? Das wäre ja quasi so, als würde die CDU bei der Bundestagswahl selber zählen.
Danke für eine Antwort.
Community-Antworten (7)
19.07.2014 um 17:27 Uhr
Rechtlich i.O., man hat Erfahrungsgemäss nicht allzu viele "Aktive" im Betrieb. Abei ein bisschen komisch ist es schon wenn du als Wahlvorstand nach dr Auszählung erklären musst das!Du selbst gewählt bist.
18.07.2014 um 11:08 Uhr
Machen manche CDU-Mitglieder ja auch, die im Wahllokal sitzen...
Einfachste Lösung: Bei der Auszählung dabei sein. Das ist Dein Recht als Wähler - leider ausserhalb der AZ.
18.07.2014 um 11:12 Uhr
Danke für die schnelle Antwort! Mich hat einfach nur interessiert, ob es generell erlaubt ist, aber scheint dann ja so.
19.07.2014 um 18:27 Uhr
Abei ein bisschen komisch ist es schon Für Dich persönlich oder grundsätzlich? Würdest Du Dich eigentlich selber wählen, oder findest Du das auch komisch?
20.07.2014 um 11:42 Uhr
@nicoline, nur persönlich und ja man kann sich auch selbst wählen.
20.07.2014 um 12:19 Uhr
@stoni, das man das kann weiß ich schon!
20.07.2014 um 15:43 Uhr
Eine Auszählung ist öffentlich. Damit jeder AN die Möglichkeit hat dabei zu sein, haben wir das nach der Arbeitszeit ausgezählt. Ich selbst war WV und wurde zum Br gewählt.
Holt euch Wahlhelfer dazu, die können als neutrale Zeugen im Falle eines Widerspruchs aussagen das alles rechtens abging.
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