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Krankenrückkehrgespräche

B
brsvneu
Nov 2016 bearbeitet

Hallo was haltet ihr von Krankenrückkehrgesprächen?

1.34009

Community-Antworten (9)

P
paula

17.07.2014 um 20:02 Uhr

selten gut gemacht? Was ist denn konkret geplant?

B
brsvneu

17.07.2014 um 20:08 Uhr

Mitarbeiter hatte op und war dann bis zum Urlaub krank geschrieben. Jetzt nach dem Urlaub soll es ein Gespräch geben. Vorab schon sicher negativ. Ich werde den Mitarbeiter ins Büro begleiten. Was muss ich beachten bin neu im br.

G
gironimo

17.07.2014 um 20:16 Uhr

Du musst darauf hinweisen, dass Krankenrückkehrgespräche mitbestimmungspflichtig sind, der BR aber bisher noch nicht beteiligt wurde und daher das Gespräch eigentlich nicht stattfinden kann. (Es sei denn, der BR vor Dir hat eine BV darüber abgeschlossen)

Krankenrückkehrgespräche erwecken den Eindruck, der AG sorge sich um den Gesundheitszustand des AN. In Wirklichkeit handelt es sich aber um eine Disziplinierungsmaßnahme (Druck machen).

Der AN sollte in derartigen Gesprächen nicht über Inhalte seiner Gesundheitsstörung reden.

Zu unterscheiden davon: Das BEM-Gespräch (betriebliches Eingliederungsmanagement). Aber davon redest Du ja hier nicht.

B
brsvneu

17.07.2014 um 21:16 Uhr

Ich weiß das es nur zum Druck machen ist. Eine bv gibt es dazu nicht

G
gironimo

17.07.2014 um 21:56 Uhr

Dann stoppe das Gespräch. Fordere den AG auf - falls er ein Bedarf für derartige Gespräche sieht - mit Euch über eine BV zur Durchführung der Gespräche zu verhandeln. (§ 87 Abs. 1 Nr: 1+7 sowie § 94 BetrVG)

Dann macht Euch erst einmal schlau; Seminarbesuch nach § 37.6 BetrVG.

G
ganther

17.07.2014 um 22:51 Uhr

Macht der AG Das öfters oder ist es ein einmaliges und nicht standardisiertes vorgehen? Dann gibt es keine. Mitbestimmungsrechte

I
ickederdicke

18.07.2014 um 09:23 Uhr

Hallo, der AG ist verpflichtet ( §84 Abs.2 SGB IX ) den länger als 6 Wochen/Jahr kranken MA ein Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM anzubieten. Dazu solltet ihr ein Seminar besuchen und eine BV BEM erarbeiten. Wo BEM aktiv installiert ist, sind Krankenrückkehrgespräche nicht mehr Rechtskonform und zu unterbinden. Unterstützung gibt euch hierzu auch gern euer zuständiges Integrationsamt, u.U. bekommt der AG für die Einführung sogar noch eine Prämie.

D
Dezibel

18.07.2014 um 12:07 Uhr

Wo BEM aktiv installiert ist, sind Krankenrückkehrgespräche nicht mehr Rechtskonform und zu unterbinden. Hast Du dazu auch eine Rechtsgrundlage?

I
ickederdicke

18.07.2014 um 14:45 Uhr

@Dezibel Auszug aus Arbeitsrecht im Beruf,bund-verlag AiB 9/2013, S. 520-523: -"Krankenrückkehrgespräche verstoßen gegen Datenschutz Krankenrückkehrgespräche in der formalisierten Art und Weise, wie sie oftmals in der Praxis durchgeführt werden, sind prinzipiell nicht datenschutzgerecht zu gestalten.Sie verstoßen als Kontrollmaßnahme zwangsläufig gegen zwingende Datenschutzgrundsätze" -Datenschutz hat bei BEM höchste Priorität, auch daher schliesst ein BEM Krankenrückkehrgespräche aus.

  • Die Teilnahme an einem Krankenrückkehrgespräch ist laut Anwalt verpflichtend (Anwaltskanzlei Glock & Professionals, Krankenrückkehrgespräche ), Bei BEM bestimmt der angesprochene MA ausschliesslich. Wenn beides parallel läuft gibt es Interessenkonflikte. -Zitat aus Info der Hans Boeckler Stiftung: "In einigen aktuellen Betriebsvereinbarungen werden Krankenrückkehrgespräche zudem als Mittel zur Umsetzung des BEM aufgefasst. Dies verstößt jedoch sowohl gegen die Anforderungen des § 84 Abs. 2 SGB IX als auch gegen die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes BEM, wie sie aktuell vom Bundesarbeitsgericht formuliert wurden." der Beispiele finden sich viele, fragt Tante Gxxgle für weiter

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