Erstellt am 17.07.2014 um 17:33 Uhr von nicoline
Ich möchte wirklich nicht unhöflich sein, aber irgendwann muss doch mal klar sein, dass der BRV nichts alleine zu entscheiden hat. Das Gremium beschließt, wie oft, an welchem Tag, zu welcher Stunde Sitzungen stattfinden. Der BRV legt zwar die Tagesordnung fest, aber ansonsten hat er keine eigenen Befugnisse in seiner Funktion als BRV.
Erstellt am 17.07.2014 um 18:22 Uhr von gironimo
..... höchstens er ruft zu einer zusätzlichen Sitzung ein, weil diese erforderlich ist (z.B. personelle Einzelmaßnahme oder ähnliches)
Erstellt am 17.07.2014 um 18:31 Uhr von nicoline
***wie oft eine ordentliche BR Sitzung gemacht werden soll***
Erstellt am 22.07.2014 um 16:12 Uhr von BRFan
Schaut doch mal in §29 Abs. 2 BetrVG. Dort steht, dass der Vorsitzende die BR-Sitzungen einberuft.
Im Fitting steht weiter unter Randnummer 22 ... Im Regelfall beraumt der Vors. .... die Sitzungen nach pflichtgemäßen Ermessen an.
Also nach meiner Auffassung hat der Vorsitzende hier absolut das Recht, die Sitzungstermine eigenständig einzuberufen.
Erstellt am 22.07.2014 um 16:57 Uhr von nicoline
BRFan,
die Frage war +wie oft+ nicht +wer+.
*wie oft eine ordentliche BR Sitzung gemacht werden soll*
Erstellt am 22.07.2014 um 23:43 Uhr von Nubbel
ja nico, und das entscheidet der vorsitz