Erstellt am 09.02.2007 um 13:33 Uhr von paula
ohne rechtliche Wertung (für die Berwertung bräuchte man viel mehr Infos, da nach dem jetzigen Sachverhalt sehe ich keinen Ansatzpunkt): was ist an dieser Umsetzung bitte so schlimm?
Erstellt am 09.02.2007 um 17:31 Uhr von br30
sorry paula....bist du arbeitgeber oder br????
wie kann das denn sein....ag + br im gleichen büro????
da kann ich den ag ja gleich noch an sitzungen und sprechstunden teilnehmen lassen.
vielleicht nimmt er ja auch anträge entgegen, wenn der br mal nicht anwesend ist.....
raptor:
bei einer versetzung habt ihr ja kein "wirkliches" mitbestimmungsrecht. §99 betrvg. selbst wenn ihr nicht zustimmt, kann der ag sich die zustimmung ja ersetzen lassen.
was anderes wäre es, wenn der br dadurch sein amt verlieren würde, was ja nicht der fall ist, wenn ich das richtig verstanden habe.
unterrichten muss euch der ag aber schon, wenn es mehr wie ein monat sein soll. und dann würd ich dem ganzen an eurer stelle echt nicht zustimmen. dann gewinnt ihr wenigstens zeit und vielleicht wirds dem ag zu blöd, wenn er sich die zustimmung ersetzen lassen muss.
ich kann euch verstehen, dass ihr das nicht wollt. is ja auch ein unding. ich würd da mal überlegen, ob er nicht sogar euere br-arbeit damit verhindern/einschränken will.
Erstellt am 09.02.2007 um 18:05 Uhr von Raptor
Hallo br30,
wenn wir nun nicht zustimmen, müssen wir das nicht schriftlich Begründen?
Gruß, Raptor
Erstellt am 09.02.2007 um 18:14 Uhr von Kölner
@br30
Na, br30, es gibt schon noch einen kleinen Unterschied zwischen einem Vorgesetzten und einem AG, oder?
@Raptor
Nach meiner laienhaften Einschätzung glaube ich, dass Ihr kaum eine Chance haben werdet...
Erstellt am 09.02.2007 um 20:11 Uhr von br30
raptor:
klar müsst ihr das schriftlich machen.
das steht doch im §99 abs 3! ich würd mir den mal zu gemüte führen.....
muss dem kölner schon recht geben, denk ihr habt wenig chancen. ausser das zeitlich raus zu schieben. aber das hab ich ja schon geschrieben. damit ärgert ihr wahrscheinlich nur mal den arbeitgeber. müsst ihr halt wissen, ob es euch das wert ist.
Kölner:
ja doch....da muss ich dir recht geben. aber so war das auch nicht zu verstehen.
der erste teil meiner antwort war dann doch eher sarkastisch gemeint. :-)
trotzdem: ich befürchte, jeder vorgesetzte (ob ag, leitender angestellter, oder nur einfach vorgesetzter) ist wahrscheinlich eher arbeitgeber-orientiert, wie dem br zugewandt. so hab ich das auch verstanden, denn warum soll er sonst einen blick darauf haben, wann jemand zum br will???? insofern würd ich das so lang wie möglich versuchen zu vermeiden, das büro zu teilen. is vielleicht aber auch noch ein unterschied, ob das ein 2-mann- oder ein großraum-büro is.
zufrieden???
Erstellt am 09.02.2007 um 20:25 Uhr von Fayence
Ich verstehe diese Fragestellung nicht!
1. Nur weil mein Schreibtisch an anderer Stelle stehen soll, kommt der 99er doch wohl nicht in Frage!
2. Wenn dieses BRM zu 30% freigestellt ist, sehe ich ebenfalls kein Problem darin, sich während dieser Zeit im BR-Büro aufhalten zu können/sollen.
3. Ein BR-Büro darf für AN durchaus öffentlich und nicht nur durch einen Geheimgang zu erreichen sein.
4. Anspruch an ein BR-Büro: LAG Köln, Beschluss vom 19.01.2001, 11 TaBV 75/99
Der Betriebsrat hat Anspruch auf Überlassung eines Raumes für seine laufende Geschäftsführung.
Dieser Raum muss grundsätzlich verschließbar sein; er muss auch optisch und akustisch zumindest soweit abgeschirmt sein, dass ihn Zufallszeugen von außen nicht einsehen oder abhören können. Ein kleiner Raum mit deckenhohen Wänden ohne Fenster, der nicht den Anforderungen an eine Arbeitsstätte entspricht, kommt grundsätzlich als Raum für die laufenden Geschäfte des Betriebsrates nicht in Betracht.
Erstellt am 11.02.2007 um 03:14 Uhr von paula
nee bin kein AG. Aber wenn ich AG wäre würde ich erst gar kein Antrag nach § 99 BetrVG stellen. Da bleibt dem BR dann schnell der Mund trocken. Dann den Affentanz über § 101 BetrVG machen. Viel Spaß.
Erstellt am 11.02.2007 um 18:50 Uhr von Deliah
ich seh nicht wo dein problem liegt
. die br kollegin arbeitet während sie ihre "normale" arbeit verrichtet im büro mit ihrem vorgesetzen, wenn sie ihre 30% freistellung für den BR- wahrnimmt soll sie in den BR-raum, das ist doch ok. was gefällt euch daran nicht?