Änderungskündigung
Gibt es einen Unterschied zwischen Änderungskündigung und Verschlechterungsvereinbarung?
Community-Antworten (1)
16.07.2014 um 20:49 Uhr
Verschlechterungsvereinbarung
ein ganz neuer Begriff.
Wenn beide Seiten mit den Änderungen (Verschlechterungen) einverstanden sind, schließen sie einfach einen neuen Vertrag und fertig.
Ist der AN nicht einverstanden und der AG will seine Vorstellungen aber trotzdem durchsetzen, muss er den Weg der Änderungskündigung gehen.
Hierbei wird der alte Vertrag gekündigt und gleichzeitig ein neuer Vertrag angeboten.
Wichtig für den AN: Der AG muss die Änderungen des Vertrages und der Arbeitsstelle detailiert darlegen. Dem AN muss eine Bedenkzeit eingeräumt werden. Wird die Ä-Kü ausgesprochen sollte der AN diese unter dem Vorbehalt der rechtlichen Überprüfung annehmen und beim Arbeitsgericht klagen.
Wichtig für den BR: Bei einer Ä-Kü ist der BR zweifach zu hören (oft in einer Anhörung): Zur beabsichtigten Kündigung (Widerspruchsgründe aus dem § 102 BetrVG) und zur Versetzung (Zustimmungsverweigerungsgründe aus dem § 99 BetrVG).
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