Bei ausscheiden aus der Firma....Umkleideschrank öffnen
Hallo, aus folgendem Sachverhalt stellen sich mir allgemeine rechtliche Fragen:
Eine Leih-Mitarbeiterin wurde vom zuständigen Vorgesetzten abgemeldet. Bis heute ist nach mehrmaliger Aufforderung die Rückgabe des Spindschlüssels und die eventuell erforderliche Räumung nicht erfolgt. Der Leih-Arbeitgeber ist informiert und kümmert sich um die Klärung. Leider ohne Erfolg. Der Spind sollte aus hygienischen Gründen gereinigt und dann bei Bedarf wieder vergeben werden.
Ähnlich verhält es sich bei Schreibtischcontainern, diese sind dem Mitarbeiter zugeordnet.
Wann darf ein Spind, Schreibtischcontainer, etc. ohne Zustimmung des Nutzers geöffnet werden? Welche Personen müssen bei der Öffnung anwesend sein?
Ich hoffe, das diese Situation nicht öfters eintritt. wir möchten hier aber rechtssicher handeln.
Community-Antworten (2)
28.09.2022 um 10:45 Uhr
unter Zeugen öffnen, dokumentieren was drin ist und sicher aufbewahren. er Leiharbeiter hat ja keine Zutritt mehr, daher diesen informieren wo er seine Sachen abholen kann.
so würde wir da vorgehen.
28.09.2022 um 11:34 Uhr
"unter Zeugen öffnen, dokumentieren was drin ist und sicher aufbewahren. er Leiharbeiter hat ja keine Zutritt mehr, daher diesen informieren wo er seine Sachen abholen kann."
So läuft das auch bei uns ...
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