Erstellt am 27.09.2022 um 16:36 Uhr von celestro
Das solltest Du Deinen Arbeitgeber fragen.
Erstellt am 28.09.2022 um 07:18 Uhr von Relfe
schau mal die Seiten an:
§ 16b Abs. 3 AufenthG
Bezahlte oder unbezahlte Urlaubs- und Krankheitstage werden demzufolge nicht auf die 120 Tage/ 240 halben Tage angerechnet.
https://stadt.muenchen.de/infos/studium-arbeiten-aufenthaltsrecht.html
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__16b.html