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Rückwirkende personelle Einzelmaßnahmen

F
Fragenmann
Jan 2018 bearbeitet

Guten morgen Wir haben eine personelle Einzelmaßnahme auf dem Tisch mit dem Wortlaut

"Wir haben folgenden Mitarbeiter rückwirkend zum 1.6.2014 umgesetzt und folgende Stelle übertragen"

Das ist ja schon der erste Aufreger, dann wird der MA jetzt entgegen der Betriebsvereinbarung die besagt das ein MA 10 Jahre Berufserfahrung und einen Meister haben muss zum Werkstattleiter ernannt.

Wenn der BR beschließt dem nicht zuzustimmen sind wir dann rechtlich auf der sicheren Seite?

Grüße!

1.54005

Community-Antworten (5)

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gironimo

12.07.2014 um 11:13 Uhr

Der BR kann seine Zustimmung verweigern, wenn einer der Gründe aus dem § 99 BetrVG vorliegt.

Der verstoß gegen eine BV wäre einer davon.

Fehlt die Zustimmung des BR, muss der AG diese vom Arbeitsgericht ersetzen lassen. Erteilt das Arbeitsgericht nicht die Zustimmung, muss die Maßnahme unterbleiben. Siehe hierzu § 101 BetrVG.

Die Frage stellt sich aber - warum wollt Ihr jemanden in seiner Entwicklung behindern? Haben andere dadurch Nachteile? Fehlende Qualifikationen kann man ja auch nachholen.

F
Fragenmann

12.07.2014 um 11:22 Uhr

Es geht mir mehr um die Rückwirkung, am 1.6. saß der noch auf der anderen Seite vom Schreibtisch, da hat der noch keine Werkstatt geleitet, dies war erst ab 1.7. der Fall und wir bekommen die Info am 11.7.

G
gironimo

12.07.2014 um 11:50 Uhr

Das könnt Ihr natürlich rügen. Das der AG sagt "rückwirkend" zum 1.6. obwohl er ja da noch gar nicht den Job gemacht hat, wird ja nur so sein, dass entsprechend Geld fließt - sei es drum.

Aber erst am 11.7 den BR zu einer Maßnahme am 1.7. zu hören, ist nicht richtig.

Da solltet Ihr schauen woran es lag. Fehler passieren überall. Wenn diese Fehler System haben, wäre eine schärfere Gangart angesagt, als bei einem einmaligen Vorkommnis.

P
Pjöööng

12.07.2014 um 13:05 Uhr

Zitat (fragenmann): "Das ist ja schon der erste Aufreger, dann wird der MA jetzt entgegen der Betriebsvereinbarung die besagt das ein MA 10 Jahre Berufserfahrung und einen Meister haben muss zum Werkstattleiter ernannt."

Ich kenne nunmal nicht den Hintergrund dieser BV, aber sie erscheint mir nicht sonderlich sinnvoll. Dadurch muss unter Umständen eine Kraft von außen eingestellt werden, obwohl es vielleichtvielversrechende Kräfte im Unternehmen gibt.

F
Fragenmann

12.07.2014 um 14:02 Uhr

Danke für den Anstoß, sollte man vielleicht generell mal ändern.

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