Umsetzung EnSikuMaV ?
Hallo Kolleginnen und -en, ich brauche Eure Hilfe. In einer Arztpraxis (11 Angestellte) für Allgemeinmedizin, Akkupunktur, etc. hat die Praxisinhaberin aus Kostengründen die Heizung abgestellt. es geht Ihr rein um die Einsparung von Energiekosten und nicht um die Einhaltung der neuen Verordnung. Betriebe im Gesundheitswesen sind ja eh ausgenommen. was meint Ihr? Die Patienten sind nur für eine relativ kurze Zeit in der Praxis, auf eine Beschwerdewelle aus dieser Richtung muss man wohl lange warten. Akkupunkturpatienten, die min 30 Minuten in einem ausgekühlten Raum liegen müssen, würden vllt eher was sagen, aber reicht das ? welche Möglichkeiten haben nun die Angestellten, um eine normale Raumtemperatur einzufordern? vielen Dank
Community-Antworten (8)
27.09.2022 um 12:57 Uhr
Ein Anspruch auf Wärme ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Dennoch müssen die Lufttemperaturen in Arbeitsräumen gemäß Anhang 3.5 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung und der dazugehörigen Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A3.5) gesundheitlich zuträglich sein.
https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/newsletter-bestellen/arbeitsrecht-temperaturen-am-arbeitsplatz-2117282?tkcm=aaus https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Auch-im-Winter-muessen-es-in-den-Praxisraeumen-ueber-20-Grad-sein-362147.html
Eine Praxis in der ich frieren muss wäre das letzte mal in den Genuss meiner Krankenkassenzahlung gekommen! Und als Angestellter einer solchen Praxis wäre ich ganz schnell krank!
27.09.2022 um 13:41 Uhr
Temperatur messen, die Inhaberin darauf hinweisen wenn es unter 19 Grad ist. Das Ganze mehrmals wiederholen, dokumentieren und irgendwann sollte der BR dann die entsprechende Gewerbeaufsicht informieren. Auf keinen Fall dürfen die MA sofort die Arbeit einstellen ihr müsst ihr erst die Möglichkeit der Abhilfe geben.
27.09.2022 um 13:52 Uhr
27.09.2022 um 14:05 Uhr
ich gehe mal davon aus, dass ihr gar keinen BR habt, oder? Wäre für eine Arztpraxis doch eher ungewöhnlich. Die Frage ist, was ist eine normale Raumtemperatur? Zu den Mindestanforderungen an die Raumtemperatur gibt es die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5). Findest Du über google. Danach muss die Mindesttemperatur bei leichter Arbeit 20 Grad, in Pausen und Sanitärräumen 21 Grad betragen. Darauf könnt ihr verweisen. Manchmal ist es sogar effektiver wenn die Kunden/Patienten sich beschweren. Die nimmt der Chef mitunter ernster als die eigenen Beschäftigten.
27.09.2022 um 16:32 Uhr
Aktuell hebelt die EnSikuMaV die ASR 3.5 aus. Sie ist für nicht öffentliche AG zwar nicht verpflichtend aber sie gibt für sie neue Mindesttemperaturen vor. Im Falle einer leichten sitzenden Tätigkeit liegt die bei 19° also 1° unter dem der ASR.
01.10.2022 um 22:20 Uhr
John … Du solltest mal über den §6 der Verordnung hinaus lesen. Die richtige Fundstelle wäre §12, in dem die Höchst- in Mindestentemperaturen umgekehrt werden.
04.10.2022 um 08:44 Uhr
Äh ja, und? Du solltest vielleicht nochmal meinen Kommentar richtig lesen.
04.10.2022 um 08:55 Uhr
Sorry, John_, hast Recht. War wohl nicht mein Tag :-(
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