Wer hat Erfahrung mit Umsetzung von ERA (Metalll-Industrie NW)?
Wer hat Erfahrung mit Umsetzung von ERA (Metalll-Industrie NW). Kann durch eine B.V. das Mitbestimmungsrecht des BR ersetzt werden? HIntergrund: In einem ENtwurf zu einer B.V. Umsetzung ERA findet sich folgende Formulierung: Das besondere EIngruppierungsverfahren ersetzt die Mitbestimmungsrechte des BR gem. §99ff.BetrVG.
Community-Antworten (3)
20.10.2006 um 00:02 Uhr
Aktuelle Meldungen: 31.07.2006: Der Beitrag der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Bewertung von Belastungen und Erschwernissen im Rahmen des Entgeltrahmenabkommens (ERA)
In den tarifgebundenen Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie sollen bundesweit bis 2008 in allen Regionen neue Tarifverträge umgesetzt werden: die Entgeltrahmenabkommen (ERA). Sie regeln die Entlohnung aller tariflich Beschäftigten nach gleichen Kriterien, wo es bislang eine Trennung zwischen gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten gibt. Zur Abgeltung von Gefährdungen und Belastungen im Sinne von Erschwernissen wird in ERA § 12 auf eine Regelung auf betrieblicher Ebene verwiesen. Fachliche Grundlagen zur Umsetzung dieses Punktes sind im ERA nicht vereinbart. Deshalb benötigen Unternehmen insbesondere im Prozess des Erkennens und Beurteilens von Gefährdungen und Belastungen im Sinne von Erschwernissen aber auch in der darauf aufbauenden Gestaltung der Abgeltung und nicht zuletzt bei der Beseitigung derartiger Arbeitsbedingungen Unterstützung. Für Beschäftigte, auf die tätigkeitsbedingt wesentlich höhere Belastungen einwirken als auf deren Kollegen, sind in den meisten Tarifverträgen zur Entlohnung aus Gründen der Gerechtigkeit finanzielle Erschwerniszulagen geregelt. Diese Zulagen sollen weder den Arbeitgeber für mangelhafte Arbeitsgestaltung bestrafen, noch den Arbeitnehmer für die bewusste Gefährdung seiner Gesundheit entschädigen. Die Notwendigkeit von Erschwerniszulagen ist vielmehr als Hinweis darauf zu sehen, wo man sich verstärkt um eine Optimierung der Arbeitsbedingungen bemühen sollte.
Rolle der Gefährdungsbeurteilung bei der ERA-Umsetzung
Arbeit kann naturgemäß mit Gefährdungen und Belastungen verbunden sein, deswegen ist jeder Arbeitgeber nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 5 zu einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Bei der ERA-Umsetzung müssen sich nun die Interessenvertreter von Arbeitgeber und Arbeitnehmer über dieses Thema einigen. Die Gefährdungsbeurteilung kann wesentliche Anhaltspunkte über vorhandene Gefährdungen und Belastungen im Unternehmen liefern. Bei Untersuchungen im Tarifgebiet der sächsischen Metall- und Elektroindustrie wurden die folgenden 10 wichtigsten ERA-relevanten Gefährdungs- und Belastungsfaktoren in Unternehmen identifiziert:
Klima Lärm Ionisierende Strahlung Elektromagnetische Felder Biologische Arbeitsstoffe Gefahrstoffe Vibrationen Psychische Belastungen Arbeitsschwere Laser
Hierfür wurden modulartig Definitionen und Bedeutung, Grenzwerte, Gestaltungsrichtlinien und Möglichkeiten der Erfassung und Bewertung bzw. empfohlene Ausprägungen und Wertebereiche für Zulagen dargestellt.
Beitrag der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der ERA-Umsetzung
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann einen wichtigen Beitrag bei der Unterstützung der Unternehmen hinsichtlich Abgeltung von Gefährdungen und Belastungen im Sinne von Erschwernissen nach dem ERA leisten. Sie ist auf der Grundlage ihrer erworbenen Kompetenzen und ihrer Erfahrungen hinsichtlich der betrieblichen Arbeitsbedingungen in der Lage, bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen im Sinne der Erschwernisse mitzuwirken. Somit ist sie an der Schaffung der Grundlagen für die Abgeltungen beteiligt. Eine weitere wichtige Rolle fällt der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Gestaltungsprozess der Arbeitsbedingungen zu. Als Initiator von Veränderungsprozessen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz unterstützt sie die Führungskräfte im Unternehmen fachlich. Damit trägt sie letztlich zum Abbau ERA-relevanter Abgeltungen bei.
Richtlinien für die Bewertung von Belastungen und Erschwernissen
Die Richtlinien für die Bewertung von Belastungen und Erschwernissen stehen im Tarifgebiet der sächsischen Metall- und Elektroindustriemüssen in Form einer arbeitswissenschaftlich begründeten Handlungsempfehlung für die Tarifunternehmen zur Verfügung. Zur Erstellung der Richtlinien wurden 3 Zugänge genutzt:
bestehende tarifliche Vereinbarungen zu Belastungen und Erschwernissen vorhandenen Belastungen und Erschwernissen in der Metall- und Elektroindustrie und rechtliche Vorgaben sowie arbeitswissenschaftliche Grundlagen
Die Handlungshilfe beginnt mit begrifflichen und rechtlichen Grundlagen und der Darstellung der strukturellen Änderung des Einkommensaufbaus durch die Umsetzung des ERA. Auf dieser Basis folgen
die Grundsätze zur Abgeltung von Belastungen, ein Handlungskonzept zur Einführung der Regelungen, der Vorschlag einer Dokumentation und ein Beispiel für die Übersichten zu den Belastungen.
Der modulare Aufbau zu den Belastungsarten und -faktoren ist strukturiert, lässt sich an betriebliche Belange anpassen und für andere Branchen inhaltlich erweitern. Weitere Informationen über die Richtlinien für die Bewertung von Belastungen und Erschwernissen in der sächsischen Metall- und Elektroindustrien erhalten Sie beim Verband der Sächsischen Metall- und Elektroindustrie e.V.
Hallo Edelweis Habe dies schon vor einiger Zeit entdeckt, vieleicht ist dir damit geholfen.
20.10.2006 um 00:30 Uhr
Hier noch etwas,
Der Beitrag der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Bewertung von Belastungen und Erschwernissen im Rahmen des Entgeltrahmenabkommens (ERA) In den tarifgebundenen Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie steht die Umsetzung des Entgeltrahmenabkommens (ERA) bevor. Da zur Abgeltung von Belastungen und Erschwernissen im ERA auf eine betriebliche Regelung verwiesen wird, besteht ein Bedarf an einer Regelung dieser Abgeltung. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann im Zusammenhang mit der Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen ihre Kompetenzen einsetzen, um einerseits eine Basis für die Zahlung von Erschwerniszulagen zu schaffen und andererseits bei der Gestaltung der davon betroffenen Arbeitsplätze mitzuwirken.
Mir ist bekannt das Kölner nun einen Stock braucht um zum Augenarzt zu finden.
20.10.2006 um 08:10 Uhr
Hallo, wenn Ihr eine freiwillige BV nach §7 ERA-ETV abschließt, ist das so in Ordnung!
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