Erstellt am 10.07.2014 um 16:42 Uhr von noris
Ich muss noch hinzufügen, das der AG nicht mehr möchte, das wenn ich Nachtschicht habe, das ich an der BR Sitzung teilnehmen, da er nicht Verantworten kann das ich nicht auf meine 11 Stunden ruhezeit komme.
Erstellt am 10.07.2014 um 17:48 Uhr von seesee
Erstellt am 10.07.2014 um 17:50 Uhr von noris
Wie man darauf reagieren soll.
Erstellt am 10.07.2014 um 18:19 Uhr von Stoni
Deinem Beitrag entnehme ich das Du Dich im BetrVg etwas auskennst, dann schau doch mal in die Straf-, und Bussgeldvorschriften des Gesetzes. Das solltest Du dem AG mal erläutern und bei Erforderniss, nach Beschluss, rechtliche Schritte einleiten. Zu 2. das Arbeitszeitgesetz mit seinen Ruhezeitvorschriften gilt auch für Dich. Erst recht weil Du BR bist.
Erstellt am 10.07.2014 um 18:23 Uhr von noris
Zu 2. Was hat dann dieses Urteil zu bedeuten?
die Arbeit des Betriebsrats arbeitsschutzrechtlich nicht als Arbeit und damit nicht als Arbeitszeit zu bewerten ist (BAG, Urt. v. 19.07.1977 - 1 AZR 376/74). Aus diesem Grund muss die gesetzliche Ruhezeit nicht eingehalten werden.
Erstellt am 10.07.2014 um 18:46 Uhr von gironimo
Außerdem könntest Du vom AG verlangen, dass der Zeitausgleich für BR-Arbeit außerhalb der Schicht so gelegt wird, dass Du Deine Ruhezeit hast.
Du könntest dem AG zudem sagen, dass das BetrVG keine Rücksicht auf die persönlichen Vorbehalte gegen die Gesetze der BRD nimmt.
Erstellt am 10.07.2014 um 19:31 Uhr von Stoni
Ich weiss nicht ob es richtig ist urteile losgelöst von den jewiligen tarsachen zu betrachten. Du bist, z.b. Maurer, ziegel auf zehe ...arbeitsunfall, du bist maurer und schneidest dich während der br arbeit an nem blatt papier, kein arbeitsunfall. Weil ... Br arbeit ist keine arbeitsvertragliche leistung und trotzdem arbeitszeit.
Erstellt am 10.07.2014 um 19:35 Uhr von Stoni
Ganz nebenbei ein über 35 jahre altes urteil? Hallo, bestell bitte aktuelle literatur und bitte nicht pauschal alles übernehmen was!da so im netz rumgeistert.
Erstellt am 10.07.2014 um 19:38 Uhr von AlterMann
Und dann ist da noch die Frage, was man mit so einem BRV am liebsten anstellen würde...
Meiner Meinung nach wenigstens das folgende: Gedächtnisprotokoll des Gesprächs mit dem AG.
Vortrag in der BR-Sitzung mit Diskussion darüber, was im Raum zu bleiben hat und was offenbart werden darf.
Evtl. eine entsprechende Ergänzung der Geschäftsordnung zur Klarstellung.
Beim leisesten Zicken des BRV Forderung der Neuwahl eines BRV, bei Widerstand die Androhung von rechtlichen Schritten, denen er mit einem Rücktritt zuvor kommen könnte....
Ein Kollege von mir hat mal gesagt: "Man muss auch mal mit Anstand Arsc...och sagen dürfen." Recht hat er (wenn man den Anstand nicht vergisst).
Erstellt am 10.07.2014 um 20:26 Uhr von noris
@ stoni, ich hab bisher nichts anders gefunden.
Ich sehe es so, auch wenn das Urteil 35 Jahre alt ist und es gibt kein aktuelles Urteil, dann hat das Urteil noch die Wirksamkeit. Außerdem ist unsere br Arbeit ehrenamtlich, die vergütet wird, wenn außerhalb der normalen Arbeitszeit auch als Mehrarbeit.
Erstellt am 10.07.2014 um 20:44 Uhr von Stoni
@norris, ich hab schon Probleme damit wenn mir ein BRM sagt das BRArbeit Mehrarbeit ist. Im Gesetz steht Arbeitszeit und nicht Mehrarbeitszeit. Punkt.
BR Arbeit beginnt da wo wir die Regeln bestimmen , nicht der AG.
Erstellt am 10.07.2014 um 20:49 Uhr von HeiHo
Ich hatte ein ähnliches Problem mit der Nachtschicht ich habe dann meine ruhezeiten wie er wollte eingehalten in dem ich in der Nachtschicht um 3 Uhr meine Maschine angehalten hab und nach hause gegangen bin um ausgeruht an der BR Sitzung teil zunehmen.
Erstellt am 11.07.2014 um 21:21 Uhr von Laffo
@noris
seit wann bestimmt die AGin wann ein BRM an einer Sitzung teilnimmt?
Es gibt div. Urteile zu Einsätzen in Nachtschicht & tagsdarauf BR-Sitzung. 7h+1h Wegezeit bei um 11:00 Uhr beginnder 3,5h Dauer der Sitzung, bedeutet um 3:00Uhr nach Hause gehen.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Nachtschicht-kein-Verhinderungsgrund-fuer-Betriebsratssitzung-um-1300-Uhr---f152483.html