Neuwahl BRV mit Hindernissen...
Hallo zusammen,
wir hatten ja schonmal über die Nachfolge eines scheidenden BRV philosophiert. Nun rückt der Zeitpunkt näher, wo auch wir einen neuen BRV wählen müssen.
2 BRM werden dafür potenziell als geeignet angesehen. Problem: beide sehen auf ihrer eigentlichen Stelle noch persönliche Entwicklungsmöglichkeiten, die den Horizont erweiteren, die Verantwortung erhöhen und perspektivisch auch die Bezahlung verbessern würden. Hierfür ist aber aber auch ein gewisser Zeiteinsatz erforderlich, und eine Bewährung auf der jetzigen Stelle.
Das Problem des bisherigen BR ist, dass wir seit der letzten Wahl ein 7er-Gremium sind - es gibt also keine Freistellung nach §38 und auch keinen Betriebsausschuss mehr. Die Geschäftsführung obliegt also dem BRV allein.
Und genau da kommen die Bedenken auf, denn beide Kandidaten sind der Meinung: wenn ich Aufgaben übernehme, dann vernünftig. Das gilt dann logischerweise für die Stelle genau so wie für das Ehrenamt.
Nun stellen wir uns die Frage, wie man das in Einklang bringen könnte, um die beiden Kandidaten die Angst davor zu nehmen, die Wahl zum neuen BRV im Falle einer Mehrheit anzunehmen.
Eine Art Doppelspitze sieht das BetrVG gar nicht vor, die Lösung scheidet also aus.
Bleiben also hauptsächlich zwei Fragen bestehen:
1.) Welche Aufgaben lassen sich über Ausschüsse erledigen? 2.) Welche Aufgaben könnte man fallweise an einzelne BRM delegieren?
Ich denke es ist klar, wohin die Argumentation geht.
Die Angst geht auch dort hin, dass andere für weitere Entwicklungsmaßnahmen bevorzugt werden könnten und einem der Posten als BRV dabei zum Stolperstein werden könnte. Natürlich ist das rechtlich nicht zulässig, aber anderweitige Begründungen sind ja auch schnell gefunden...
Also, lange Rede, kurzer Sinn:
Welche Entlastungsmöglichkeiten seht Ihr noch - im Hinblick auf 1.) und 2.)?
Community-Antworten (7)
26.09.2022 um 15:52 Uhr
BRM zu sein ist oftmals EDEKA (Ende der Karriere) ... in Eurer Konstellation für den kommenden BR erst recht.
26.09.2022 um 15:59 Uhr
Ja, wobei BRM sein an sich bisher durchaus noch eine gewisse Karriere ermöglicht hat. Solange man einfach "nur" im Gremium mitgearbeitet hat.
Sobald man aber Verantwortung übernimmt, oder mal als BR nach außen hin in Erscheinung tritt (z.B. durch einen Vortrag auf der BV), bekommt man leider schnell einen Stempel aufgedrückt.
26.09.2022 um 16:01 Uhr
Nun, beschließen dürfen die Ausschüsse nichts, aber das hindert ja nicht, die Arbeit aufzuteilen und zu delegieren. Solange alle im BR mitarbeiten, ist das doch eigentlich kein Problem. In den Ausschüssen wird dann entsprechend recherchiert und vorbereitet. In der Sitzung vorgestellt und beschlossen.
26.09.2022 um 20:14 Uhr
solange die 2 ausgewählten Kandidaten nicht selbst überzeugt sind und die hauptsächlich darauf achten Nachteile vermeiden zu wollen, bringt es doch nichts die als BRV zu wählen oder sich "Hilfswege" zu überlegen, damit einer von den beiden das macht. Das ist jetzt schon zum Scheitern verurteilt, wenn der zukünftige BRV die "normale Arbeit" und seine Karrierechancen höher bewertet.
Endweder das macht einer der BRV sein will, mit allen Konsequenzen oder ihr wählt keinen BRV, dann gibt es Neuwahlen (hoffentlich mit Kandidaten die vorher überlegen was sie sich antun)
26.09.2022 um 22:18 Uhr
Freigestellt – und was kommt danach? - Hans-Böckler-Stiftung https://www.boeckler.de › magazin-mitbestimmung-27...
Extrem interessant
26.09.2022 um 22:23 Uhr
Hallo Muschelschubser ! Wie wäre es denn mit Dir. Nach Deinen bisherigen Kommentaren, die Du hier im Forum eingestellt hast, bist Du m.M. nach bestens für den Job als BRV geeignet !!! Oderbist Du einer von den 2en ?
27.09.2022 um 14:51 Uhr
@Kampfschwein
Ich suche gerade noch nach der Ironie ;-) Solltest Du das ernst meinen: ja, ich schreibe viel, und versuche nicht zu viel zu schwafeln. Mit dem Mund bin ich allerdings deutlich introvertierter, und ich weiß nicht ob das in Gesprächen mit der GL mal nach hinten losgehen kann.
Aber wenn das Gremium das vorschlägt, würde ich es mir in der Tat überlegen, ja. Bisher lag es aber nahe, dass vor allem der bisherige 2. Vorsitzende und ein früherer Beisitzer im BA (als wir noch einen 9er BR hatten) aufgrund ihrer Erfahrung als geeignet angesehen werden.
Den 2. Kandidaten lasse ich mal außen vor, der BRV wäre ein großer Sprung.
Beim 1. Stellvertreter finde ich es schon kritischer. Er bringt sich aktiv ein und kann Verantwortung übernehmen. Er trat auch jahrelang beruflich auf der Stelle, so dass das für ihn alles kein großes Opfer bedeutete.
Jetzt tut sich evtl. nächstes Jahr durch Abgang eine Tür auf, die sich auch auf die Gehaltsabrechnung bemerkbar machen würde. Beides zusammen zu wuppen, wäre auch nicht das Problem - wenn man denn schon auf der veränderten Stelle mit höherer Eingruppierung sitzen würde.
Allerdings steht die Angst im Raum, die Aufgaben überhaupt zu bekommen, wenn die Abwesenheiten schon vorher durch den BR-Vorsitz häufiger werden. Jemand anderen zu bevorzugen, kann man ja mit allem möglichen erklären, so dass man sich keine Benachteiligung vorwerfen lassen muss.
Das hat also nichts damit zu tun, dass man der eigentlichen Stelle einen höheren Stellenwert einräumt. Es geht darum, dass sich die Tür erst im nächsten Jahr öffnet, wenn die BRV-Wahl schon abgeschlossen wäre.
Vielleicht geht es bei der Bildung von Ausschüssen oder beim Delegieren von Aufgaben auch gar nicht mal darum dass der neue BRV auch tatsächlich kaum noch was macht, sondern vielmehr mehr darum, das Pensum des BRV gegenüber dem Personaler etwas kleinzureden. Nach dem Motto: "So viel Mehrarbeit ist das nicht, das mit dem Vorsitz schaff ich schon".
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