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Heißes Eisen Verfahrensfehler

M
MarWin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, folgende Situation: Ausschluss des 2. BRV wurde ordnungsgemäß eingeleitet, danach legte der BRV die Angelegenheit auf Seite heißt kein Termin Arbeitsgericht. Nach mehreren Fehlern und der beantragten Abwahl des 1.BRV trat dieser nun zurück. Fakten: neuer 2.BRV wurde gewählt, der Ausschlusskandidat wurde aufgrund des Verfahrensfehlers wieder in den Betriebsrat integriert und ihm wurde auch rechtlich seine vorherige Position zugestanden. Nun Neuwahl 1.BRV - und nun meine Fragen:

  1. Ist der neu gewählte 2.BRV nun als "normales" Gremiumsmitglied zu sehen?
  2. Können Gremiumsmitglieder mit Mehrheitsbeschluss (bei 7 Betriebsräten) auch eine Neuwahl des 2.BRV beantragen?
  3. Kann man ein fehlerhaftes Ausschlussverfahren neu anstrengen?
  4. Nach diversen Austritten haben wir nun keine "Nachrücker" mehr, kann man hier aufgrund des Wahlergebnisses nun die "einladen", die mit der Stimmenzahl folgen oder ist im Falle eines weiteren Austretens eine komplette Neuwahl notwendig?

BRV = Betriebsratsvorsitzender

1.18507

Community-Antworten (7)

L
Lernender

16.11.2011 um 19:14 Uhr

..... Ist der neu gewählte 2.BRV nun als "normales" Gremiumsmitglied zu sehen?.....

wie könnt ihr einen neuen wählen wenn der alte noch im Amt ist?

......Kann man ein fehlerhaftes Ausschlussverfahren neu anstrengen?......

habt ihr denn eins angestrengt?

......Nach diversen Austritten haben wir nun keine "Nachrücker" mehr, kann man hier aufgrund des Wahlergebnisses nun die "einladen", die mit der Stimmenzahl folgen oder ist im Falle eines weiteren Austretens eine komplette Neuwahl notwendig?......

Wieso habt ihr keine Ersatzmitglieder wenn es noch Kollegen gibt die Wählerstimmen erhalten haben?

M
MarWin

16.11.2011 um 19:46 Uhr

@Lernender: Aufgrund des eingeleiteten Ausschlussverfahren des "alten 2.BRV" haben wir einen neuen 2.BRV gewählt, wir waren alle im glauben das der 1.BRV alles korrekt in die Wege, sprich zum zuständigen Gericht geleitet hat, Nachfragen hat er mit "es läuft alles" immer abgetan. "Fehlerhaftes Ausschlussverfahren": Wir haben in einer Sitzung den Beschluss-Antrag auf Ausschluss nach einer Anhörung gestellt, nach der Anhörung hierüber abgestimmt und den Ausschluss einstimmig beschlossen. Hiernach wurde aber keine weitere Maßnahme mehr getroffen - sprich der Gerichtsweg wurde danach halt nix mehr unternommen. "Ersatzmitglieder": Danke schön für den Hinweis, somit kann ich eine Anfrage an den Wahlausschuss stellen zwecks Nennung aller Kollegen mit Wählerstimmen. Gruß Markus

L
Lernender

16.11.2011 um 20:07 Uhr

wenn das Verfahren gelaufen wäre dann gegen das BR-Mitglied nicht gegen die Position des Stelli. Ihr hättet ihn abwählen müssen. Dann könnt ihr einen neuen Stelli wählen.

P
paula

16.11.2011 um 22:00 Uhr

Bei Euch geht einiges wohl quer

Folgendes solltet ihre Euch mal fragen:

  1. Ist nach Einleitung eines Ausschlussverfahrens das BRM schon ausgeschlossen? Nein! Bis RECHTSKRAFT eines solchen Urteils immer noch BRM mit allen Rechten und Pflichten
  2. Verliert man mit Einleitung eines solchen Verfahrens die Stellung als Stellv? Nein! Dafür muss man ihn abwählen
  3. Wie lange dauert ein Ausschlussverfahren durch 3 mögliche Instanzen? Wenn man es als BRM geschickt spielt würde ich mal von 2 Jahren ausgehen
  4. Wenn das BRM rechtskräftig ausgeschlossen ist, ist er dann auch bei der nächsten Wahl nicht mehr wählbar? Nein! Neue Wahl neues Spiel!
  5. Was passiert wenn während des laufenden Ausschlussverfahrens neu gewählt wird? DasVerfahren erledigt sich und man ist wieder im Spiel
  6. Welche Wirkung hat ein solches Verfahren auf die übrige Belegschaft? Das muss jeder BR für sich entscheiden aber es stärkt wahrscheinlich die Position des AG in der Belegschaft
  7. Wie sind die Erfolgsaussichten das BRM auschließen zu lassen? Das wird ein Gericht entscheiden aber ich habe das Gefühl viele BRs haben sich vorher nicht gut überlegt was sie da tun

und nun einfach mal nachdenken

K
Kölner

16.11.2011 um 22:11 Uhr

@paula zu 3. Aktuell: 3,5 Jahre

@all Was hat das BRM denn schlimmes getan?

P
paula

16.11.2011 um 22:21 Uhr

@Kölner

tja die Gerichte erledigen diese Verfahren eben gerne durch Zeitablauf ;)

L
Lernender

16.11.2011 um 22:24 Uhr

@kölner

hab das Gefühl das BRM braucht nicht viel getan zu haben.

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