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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Büro Verlegung

T
Tulpe
Aug 2017 bearbeitet

Unsere GL möchte Unser seit 10 Jahren bestehendes Büro, in das 2. Haus verlegen. Das Büro wird für die Verwaltung benötigt. Das 2 Haus ist vom Personal weniger, außerdem stehen wir mit diesem Hausleiter auf Kriegsfuß. Er Kontrolliert die MA die zum BR gehen (Sprechzeiten) verbietet dies. Im Haupthaus sind wir viel Freier MA können immer kommen. Dann Arbeiten wir auch noch für die Schwerbehinderten Vertretung und JAV. Dies wäre dann nicht mehr möglich. Viele MA kommen bei Problemen lieber zu Uns. In der Vergangenheit wurden Sprechzeiten im 2 Haus nie genutzt, weil da immer genau Beobachtet wird. Was können wir tun?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

09.07.2014 um 14:40 Uhr

Das mit der Beobachtung wäre natürlich ein gewichtiger Grund, den der AG aus der Welt schaffen müsste. Allein mit guten Worten ist es wahrscheinlich nicht gelöst. Darum würde ich erst einmal auf ein Büro im Haus 1 beharren (andere Gründe sprechen ja auch dafür).

Es gehört zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen BR und AG eine Lösung für ein akzeptables BR-Büro zu finden. Der BR braucht sich nicht hin und her schieben zu lassen.

Auch das benötigte Verwaltungsbüro kann ins Haus 2 (oder ersatzweise ein anderes Büro).

Also 1. Schritt: Mit dem AG über das Problem sprechen. Denkbar ist im Extremfall der Rechtsweg - aber sucht besser nach einer gemeinsamen Lösung.

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